Anzeige erstattet wegen Betrug?

6 Antworten

Bei Offizialdelikten kann man die Anzeige nicht zurückziehen.

Die Wiedergutmachung kann aber strafmildernd berücksichtigt werden; evtl. wird das Verfahren nun auch wegen geringer Schuld eingestellt.

Anzeigen kann man nicht zurückziehen.

Wenn der Straftatbestand des BETRUGES tatsächlich gegeben ist, handelt es sich um ein Offizialdelikt, wo auch der Strafantrag nicht zurückgezogen werden kann.

Man ermittelt von amtswegen auch ohne den Antrag des Geschädigten.

Deinen Schaden muss er so oder so ersetzen. Seine Bereitschaft kann sich höchstens strafmaßmildernd auswirken.

Gruß S.

Ich würde ihn ein Angebot machen, dass er sich freiwillig stellen darf.

Eine Anzeige kann man nicht zurückziehen, bzw. hätte das keine Auswirkungen. Die Polizei und nachfolgend die Staatsanwaltschaft ermitteln bzw. verfolgen solche Straftaten von Amts wegen, wenn sie einmal Kenntnis davon haben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

nein das geht nicht, aber du kannst der Polizei bescheid geben wenn du das Geld hast, aber nicht früher.