Überweisung zurückholen mit einer Anzeige?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Chance, eine abgeschlossene Überweisung zurückzuholen liegen ganz genau bei 0.00%. Es ist schlicht und ergreifend nicht möglich.

Du kannst allenfalls Strafanzeige stellen und zusätzlich versuchen, dein Geld auf zivilrechtlichem Wege wiederzuholen. Ob das gelingt, ist schwer vorauszusagen. Zunächst musst du genau wissen, wer dein Schuldner ist. Dann muss bei dem Schuldner auch was zu holen sein. Hat er nichts, ist auch nichts zu holen.

Im Unterschied zu einer Lastschrift kann man eine Überweisung nicht zurückbuchen. Vielleicht ist es aber in Österreich anders, in Deutschland ist es jedenfalls so.

Eine Strafanzeige bringt Dir das Geld auch nicht zurück. Du mußt zivilrechtliche Schritte einleiten. Du solltest Dich in Österreich erkundigen, ob Du einen Mahnbescheid nach Deutschland zustellen kannst!

Vielleicht ist es aber in Österreich anders, in Deutschland ist es jedenfalls so.

Das dürfte mittlerweile - dank SEPA - einheitlich sein. Außerdem: Nach 2 Monaten ist da eh Schicht im Schacht.

Du kannst einen Betrüger zwar anzeigen, aber das heißt noch lange nicht, dass du dein Geld zurück bekommst. Dazu müsstest du den Täter noch zivilrechtlich verklagen.

Der Staat betreibt nur die Strafverfolgung soweit sie im öffentlichen Interesse steht.

Wie liegen meine Chancen?

Du hast keine Chancen. Du kannst Deinen Vertragspartner vor dem zuständigen Zivilgericht verklagen und dann ggf. vollstrecken.

Ich halte das für eine wunderliche Idee. Man kann sich nicht bei einem fremden Bankkonto bedienen, nur weil man gegen den Kontoinhaber eine Betrugsanzeige abgegeben hat. Dafür braucht es einen Pfändungsbeschluss.