Anzeige wegen Betrug - welche Strafe habe ich zu erwarten?

4 Antworten

Keine Sorge, wird nicht viel bei rum kommen, da du den Schaden beglichen hast und die Tat aufrichtig berreust wird das warscheinlich eingestellt, wenn es schlecht läuft eine kleine Geldstrafe und/oder Sozialstunden.

ob du das geld zurückgezahlt hast oder nicht, das ist egal. denn die straftat hast du nun einmal begangen, da gibt es kein zurück mehr. du hast den schaden zwar wieder gut gemacht, ja. aber da war die straftat ja schon durchgefürht, und das alleine zählt. es kann zwar sein, das (weil es kein riessenschaden war) du mit ner bewährungsstrafe davonkommst oder mit ner geldstrafe, mit noch viel mehr glück wird das verfahren sogar noch eingestellt (darafu würde ich aber nicht hoffen!!), aber das strafgesetzbuch sieht bei betrug folgendes vor:

§ 263 Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat, 2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen, 3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt, 4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder 5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.

(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

(7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.

für dich käme der absatz 1 in betracht, also 5 jahre freiheitsstrafe oder geldstrafe. was es schlussendlich wird, liegt aber beim richter. wenn du vorher noch keine straftat begangen hast, kannst du vieleicht auf mildere strafe hofffen, aber rechen mal mindestens mit ner geldstrafe.

Der Strafrahmen für Betrug ( § 263 StGB ) liegt bei Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. Soweit die Theorie.

Die höchste denkbare Strafe wäre eine Geldstrafe von ca. 2 Netto-Monatsgehältern. Wahrscheinlicher ist aber eher ein Netto-Monatsgehalt oder möglicherweise auch noch eine Verfahrenseinstellung gegen eine Geldauflage oder Sozialstunden.

Einen Eintrag im Führungszeugnis gibts jedenfall noch auf keinen Fall.

sabse250 
Fragesteller
 24.05.2012, 16:04

da fällt mir ein stein vom herzen. Danke!

Ich bin momentan noch Schüler und hab kein festes Einkommen. Wir daraus dann Sozialstunden?

skyfly71  24.05.2012, 16:05
@sabse250

Ja, dann werden es aller Voraussicht nach Sozialstunden werden. Ich hoffe, Du hast bei der Polizei wenigstens Angaben zu Deinem Einkommen gemacht? Das wäre schon sehr hilfreich und für Dich kein Nachteil.

sabse250 
Fragesteller
 24.05.2012, 16:18
@skyfly71

Die wissen schon das ich momentan noch Schüler bin.

Kann gut sein das bei dir noch das Jugendstrafrecht angewandt wird. Dann wird es wohl nur Sozialstunden geben. Wenn nicht ne Geldstrafe.