Anzahlung wird nicht zurückerstattet?
Hallo zusammen,
ich habe einen Kosmetiktermin vereinbart, der noch ein paar Tage hin ist (demnach mehr als 24h davor). Bei Buchung habe ich eine Anzahlung von 20€ leisten müssen in der Annahme die Anzahlung wieder zurück zu erhalten, sofern ich rechtzeitig storniere. In den AGBs ist nun folgendes geregelt: "ANZAHLUNG ... DIE ANZAHLUNG FÜR EINEN GEBUCHTEN TERMIN WIRD BEI STORNIERUNG NICHT ZURÜCKERSTATTET."
Klar, ist das in dem Falle meine Schuld, aber wer liest sich ernsthaft schon die AGBs durch…
Nun habe ich im Internet den § 309 Nr. 6 BGB gefunden, nachdem die Klausel ungültig ist (Vertragsstrafe). Habe ich den Paragrafen richtig interpretiert? Was sagt ihr dazu? Einen Anwalt werde ich wegen 20€ jetzt nicht einschalten, aber eig. ist das ganze doch eine Schweinerei!
2 Antworten
§ 309 Nr. 6 BGB ist hier nicht anwendbar, es geht nicht um eine Vertragsstrafe, sondern um eine dem Grunde nach zulässige Stornogebühr. Stornogebühren sind bei Werkverträgen auch nicht unüblich, die Klausel ist daher auch nicht überraschend im Sinne des § 305c BGB. Auch die Höhe der nicht wiedererstattbaren Anzahlung ist nicht zu beanstanden.
Sehe hier keinen Fehler des Unternehmens. Der von dir zitierte § findet hier keine Anwendung.