Kaufvertrag liegt vor, Käufer holt Artikel nicht ab und zahlt Restbetrag nicht

4 Antworten

wenn im Kaufvertrag klar die Abholung vereinbart war, kannst Du als der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten nach § 323. Vorher musst Du ihm noch eine schriftlich Mahnung schicken und einen angemesse Frist setzte, danach darfst Du den Artikel wieder zum Verkauf anbieten.

Da er ne Anzahlung gemacht hat wird es schwer. 

Setz Ihm ne Frist. Teile Ihm Schriftlich mit, das er die Ware innerhalb von 2Wochen abholen muß und den Restbetrag zahlen soll, da du sonst davon ausgehst das er kein Interesse mehr hat. Meldet er sich nicht mehr kannst du die Ware nach Ablauf der Frist neu reinstellen.Die 50 € mußt du Ihm dann selbstverständlich zurückgeben.

Am besten du gehst zum Anwalt und lässt dich dort beraten nochmal verkaufen ist jetzt schlecht

Du kannst die Forderung durch einen Anwalt oder ein Inkassobüro beitreiben lassen. Hier z.B. https://ecollect.de gehts kostenlos.