Anzahlung für Welpe zurückzahlen?

5 Antworten

Nachdem ich jetzt erstmal selbst recherchieren musste (war mir nicht mehr sicher) gehe ich von folgender Situation aus:

Die Anzahlung ist rechtlich gesehen mit einer Willenserklärung gleichzusetzen. Das heißt, die Käufer haben eine Kaufabsicht geäußert und der Händler durfte davon ausgehen, dass damit ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Für Privatverkäufe gilt erstmal kein Widerrufsrecht, das bedeutet, die Käufer sind zum Kauf verpflichtet. Der Händler könnte dann nicht nur die Anzahlung einbehalten (was eine Anzahlung per Definition beinhaltet, genau das ist Sinn und Zweck einer Anzahlung; dem Käufer Sicherheit zu schaffen) sondern sogar den vollen Kaufpreis wegen eines gültigen Kaufvertrags einklagen.

Ich kann dir diese Info natürlich leider nicht mit Gewähr geben, aber mein Bruder (Jurist) sieht das auch so. Um es ganz genau zu wissen, müsstet ihr dazu allerdings selbst einen Anwalt befragen.

GileE 
Fragesteller
 14.06.2013, 15:33

Genau so hatten wir es auch gelesen. Vielen dank die antwort war sehr hilfreich.

Bebecca  14.06.2013, 15:58
@GileE

Oh, das freut mich :) Ich hoffe, ihr kommt zu einer Lösung!

jurafragen  14.06.2013, 15:54

genau das ist Sinn und Zweck einer Anzahlung; dem Käufer Sicherheit zu schaffen

Nein, das ganz sicher nicht.

Aber natürlich sind die Käufer zur Zahlung und Abnahme des Hundes verpflichtet, wenn denn ein Kaufvertrag geschlossen wurde.

Bebecca  14.06.2013, 15:58
@jurafragen

Ich lasse mich gerne belehren. Aber um ehrlich zu sein, begreife ich den Sinn einer Anzahlung nicht, wenn sie nicht genau das tut. Vielleicht kannst du Klarheit schaffen?

Also es gibt eine Quittung wo nur drauf steht das der betrag gezahlt wurde ohne namen etc. Ich weiss zwar nicht warum sie das gemacht hat so. Aber es ist eben jetzt nunmal so. Sie könnte aber beweisen das sie den 6anderen abgesagt hat. Zu den leuten eine info ich denke das war ein kauf im sinne von "oh die sind süß nehm wir mal einen..." leider hat sie das erst im nachhnhein bemerkt es gibt ja super schauspieler... naja gut was soll man sagen. Es gibt ja email verkehr zwischen den andere abgesagten interessenten und meiner freundin. Dan sie ihre nr nur auf anfrage gibt.

Sie könnte aber beweisen das sie den 6anderen abgesagt hat>

Das heißt, sie hat zumindest eine eMail-Adresse oder Telefonnummer?

Dann ist doch alles klar. Einen dieser Interessenten anrufen und diesem den Welpen geben. Problem gelöst

Am besten vom Anwalt informieren lassen.

Gibt es einen Vertrag, oder eine Quittung? Irgendetwas?

GileE 
Fragesteller
 14.06.2013, 14:47

Sie hat eine quittung ausgestellt.

sabo2706  14.06.2013, 14:54
@GileE

Okay. Ohne irgendetwas hätte ich gesagt: Geld behalten und gut.

Aber mit Beleg wird es schwierig. Deine Freundin kann Mehraufwand wegen Nichtabnahme, etc. geltend machen, ggf. die Sache aussitzen. Sollte doch etwas von einem Anwalt kommen, dann ebenfalls einen Anwalt aufsuchen. Vielleicht auch in der Mitte einigen. Wenn wir über 50 Euro reden, dann sollte das so klappen, bei 500 würde ich als Nichtabnehmer auch etwas "irritiert" sein und nicht das ganze Geld abschreiben wollen.

GileE 
Fragesteller
 14.06.2013, 14:59
@sabo2706

Ja ich verstehe, aber es gibt auf der quittung keinen namen etc. Nur das der betrag gezahlt wurde.

sabo2706  14.06.2013, 15:06
@GileE

Wie gehabt, ich würde - bei 50 Euro rum - das auch als Ausgleich für Welpennahrung, Inseratskosten usw. einbehalten. Punkt.

GileE 
Fragesteller
 14.06.2013, 15:13
@sabo2706

So sehen wir das auch. Ich meine wären die welpen 2-3 wochen erst alt dann hätte sie das sofort zurück gezahlt weil dann wäre ja auch genug zeit noch wem anders zu finden aber sie sind 8 wochen alt jetzt mit 10 möchte sie die abgeben. Nun gut wenn einer mal langer bleibt weil kein geeigneter interessent da ist ist das was anderes. Aber erst unbedingt haben wollen und dann "sitzen lassen" geht auch nicht.

sabo2706  14.06.2013, 15:20
@GileE

Exakt. Ich habe meinen "Hupi" angezahlt und dann im passenden Alter abgeholt. Ein Mann - ein Wort.