Muß ich die Anzahlung für kranken Hund zurückbekommen?
Hallo, ich wollte mir einen Hund mit kaufen und habe bereits Geld angezahlt gehabt. Tage vor der Abholung hat die Verkäuferin mir gesagt, dass der Wurf einen Virus hat und bereits 2 Welpen gestorben seien. Auf die Frage ob mein gewünschter Hund noch lebte kam keinerlei Reaktion. Auch Nachfragen nach Art und Name des Virus wurden ignoriert. Daraufhin habe ich mich schweren Herzens gegen den Hund entschieden und ihr das auch mitgeteilt. Da meinte sie noch, dass ich meine Anzahlung zurückbekomme. Nun habe ich seit 2 Wochen kein Geld und auch keine Antwort erhalten. Auf erneute Nachfrage reagierte sie sehr gereizt und meinte sie müsse mir gar nichts zurückzahlen. Welche Rechte habe ich in dieser Situation ? Ich brauche ganz dringend Hilfe , da sie jeglicher Art der Kommunikation aus dem Weg geht. Danke. PS : Ich habe einen ganz normalen Schutzvertrag abgeschlossen, den Hund aber nie erhalten, bzw. weiß nicht mal ob er noch lebt.
7 Antworten
Die Verkäuferin kann den Vertrag nicht erfüllen. Da du ihr keine Schuld daran nachweisen kannst, hast du keinen Anspruch auf Schadenersatz, sondern bekommst nur die Anzahlung zurück.
Falls noch nicht geschehen, fordere sie schriftlich zur Rückzahlung auf mit Termin und kündige gleich den gerichtlichen Mahnbescheid an.
Wenn sie nicht zahlt, beantragst du den Mahnbescheid. Dazu brauchst du keinen Anwalt. Geht sogar online und kostet ca. 25 Euro. Wenn sie dem nicht fristgerecht widerspricht, beantragst du Vollstreckung und schickst den Gerichtsvollzieher los.
Im Übrigen sind Schutzverträge rechtlich unsinnig. Mach einen normalen Kaufvertrag und wenn der Verkäufer darauf besteht, kommt da ein Vorkaufsrecht (nicht Rückholrecht) mit rein. Alles weitere ist rechtlich eh nicht durchsetzbar.
hast du die welpen überhaupt je gesehen?
ich hab nämlich die vermutung, dass es gar keine hunde bei der frau gibt. - ein hochansteckender virus muss dem veterinäramt, amt für tiergesundheit, gemeldet werden.
wenn das tatsächlich der fall ist, bekommt der halter auflagen und ein attest.
geh zur polizei und mach eine anzeige wegen betrug.
die frau hat ja, was sie wollt - ihr geld.
normalerweise fährt man hin und schaut sich den wurf an. und man nimmt nicht irgendeinen welpen, sondern den, der zu einem passt.
Ich habe den Welpen vorher angesehen und auch auf dem Arm gehabt.
Du hast einen Schutzvertrag abgeschlossen. Der Schutzvertrag ist aber erst erst NACH Erhalt des Tieres gültig. Da Du den Hund nicht erhalten hast, kann sich die Dame auch nicht auf den Vertrag berufen.
Setze der Dame eine Frist, Dir das angezahlte Geld zurückzugeben. Drohe der Frau an Dir diesen Betrag notfalls mittels Rechtsbeistand zurückzuholen --- und ziehe das auch durch.
Super, vielen Dank ! Ich werde heute noch mal das Gespräch suchen und ansonsten Anzeige erstatten.
Es kommt darauf an! Wenn du vom Kauf zurückgetreten bist, bekommst du die Anzahlung nicht zurück ( denn das ist ja die Sicherheit des Verkäufers). Tritt der Verkäufer jedoch vom Verkauf zurück, bekommst du dein Geld wieder. So weit ich das herauslese ist aber der Verkaufsstatus noch gar nicht schlussendlich geklärt, weil der Züchter nicht weiß, wieviel Welpen überleben? Das musst du schon noch abwarten, da kann der Züchter ja nichts für!
Selbst wenn Welpen überleben sollten, kann die "Züchterin" nicht vertragsgemäß liefern und muss die Anzahlung zurückgeben.
Der Vertrag bezieht sich auf gesunde Welpen und die bibts nicht mehr.
Das versteh ich nicht, wenn die Welpen einen Virus haben und ein Teil davon daran stirbt, ein andere Teil sich aber wieder berappelt und überlebt, dann können die gesunden Welpen ganz normal abgegeben werden.
Wenn du nachweisen kannst, dass die Anzahlung an sie überwiesen wurde, hast du einen Anspruch auf die Rückzahlung der Anzahlung. Setze ihr schriftlich per Einschreiben eine Frist, bis wann das Geld auf deinem Konto sein muß und drohe ihr gerichtliche Schritte an.
Aber wie gesagt, du musst beweisen können, dass die Anzahlung geleistet wurde.
Wenn sie das Geld nicht zurückzahlt, geh zu einem Anwalt. Er wird einen Mahnbescheid beantragen. Sei übrigens froh, dass du keinen Welpen von ihr bekommen hast. Das ist keine seriöse Züchterin.
Den Anwalt brauchst du nicht. einen gerichtlichen Mahnbescheid kannst du selbst (sogar online) beantragen.
Ich habe ihr bereits eine Frist bis diesen Freitag gesetzt. Daraufhin kam nur, dass sie mir gar nichts zahlen muss. In dem Schutzvertrag ist unten festgehalten, dass ich eine Anzahlung gemacht habe.