Keine Rückerstattung der Anzahlung rechtlich okay(welpe)?


17.11.2020, 09:06

Nehmen wir als Beispiel meine Freundin leistet eine Anzahlung für Ihren Welpen. Es dauert aber noch 1,5 Monate bis er zu ihr ziehen kann. Innerhalb dieser Zeit hat sie einen schweren Unfall und sitzt nun dauerhaft im Rollstuhl und bedarf selbst der Hilfe anderer.

Könnte sie dann trotzdem nicht zurück treten, also wäre die Anzahlung trotzdem futsch?

7 Antworten

Das ist ja gerade der Sinn einer Anzahlung: Man will den Kunden "festnageln" und verhinderrn dass er es sich wieder anders überlegt. Falls der Käufer doch abspringt, hat man zumindest die Anzahlung um den Aufwand, die bisherige Arbeit und die Suche nach einem neuen Kunden zu bezahlen

ich würde keinem online einen Welpen verkaufen - der muss sich schon in mein Haus bewegen und sich die Welpen ansehen.

dabei entsteht ein Kaufvertrag der VERBINDLICH ist. Ein Widerruf ist nicht möglich. Der Züchter/Vermehrer kann auf Erfüllung bestehen.

Die Anzahlung ist weg.

VirageXO  17.11.2020, 19:12

Achtung; hier ist ein gesetzliches Rücktrittsrecht einschlägig.

peterobm  17.11.2020, 19:14
@VirageXO

du meinst die Ergänzung - stand erst später

trotzdem bleibt es ein Vertrag; oder ...

VirageXO  17.11.2020, 19:17
@peterobm
du meinst die Ergänzung - stand erst später

Yes, deswegen auch keine Korrektur, sondern ein Hinweis.

trotzdem bleibt es ein Vertrag; oder ...

Je nach Inhalt des Vertrages könnte (dürfte) die Klausel AGB-rechtswidrig sein, weil durch sie eine unangemessene Benachteiligung des Käufers bewirkt wird. Nix genaues weiß man aber nicht.

Nur frage ich mich ob das so zulässig ist. Muss das im Kaufvertrag stehen? Und hat das vor einem Gericht bestand? Hat man kein Recht mehr auf zurück Erstattung?

Gerade in Hundekaufverträgen finden sich reihenweise rechtswidrige Regelungen.

Solche Klauseln wurden schon bereits durch die Gerichte kassiert, weil's eine unangemessene Benachteiligung des Käufers - und damit unwirksam - war.

Dürfte hier aller Wahrscheinlichkeit nach genauso sein, weil ein gesetzlicher Rücktrittsgrund vorliegt.

Genaueres lässt sich aber ohne Einblick in den Vertrag nicht sagen.

Hallo,

wenn ihr einen Kaufvertrag schließt müsst ihr den beide erfüllen.

Dass ihr überhaupt zurücktreten könnt ist Kulanz des Verkäufers und keinesfalls euer Recht.

Dass euch dies zugestanden wird und ihr nur einen Teil des vollen Kaufpreises zahlen müsst (was dem Verkäufer durch die Anzahlung gesichert wird) ist für euch praktisch ein rechtlicher VORTEIL.

Einfach vom Vertrag zurücktreten ohne weiteres ist nicht euer Recht, nein.

VirageXO  17.11.2020, 09:36
Dass ihr überhaupt zurücktreten könnt ist Kulanz des Verkäufers und keinesfalls euer Recht.

Nein. Hier (durch die Ergänzung) liegt ein gesetzlicher Rücktrittsgrund vor.

Hallo,

wenn dir die Intention der Klausel klar ist, kann ich deine Frage nicht nachvollziehen.

Spielt es denn eine Rolle ob diese Klausel vor Gericht bestand hätte?

Oder reicht nicht schon die offensichtliche (Signal-) Wirkung, dass nur fest interessierte Kunden mit ernsthaften Absichten erreicht werden.