Hund gedeckt und zurückgebracht?
Hallo, aus persönlichen Gründen mussten wir unseren Rüden abgeben. Anfangs war auch alles gut, nach kurzer Zeit schrieb der jenige uns das er ihn wieder zurück bringt er würde sich plötzlich nicht mehr mit seiner Hündin verstehen.
nun kam raus das die Hündin schwanger war und der deckrüde unsrer ist.
Er hat allerdings noch uns gehört da er noch nicht von dem Jenigen abbezahlt wurde.
er verkauft nun die Welpen für 1000€ pro Hund. (Sind insgesamt 10 Welpen)
Als ich sagte das wir auch Anspruch haben sagte er wir sollen zum Anwalt gehen, von ihm bekämen wir nichts.
wer ist nun im Recht?
11 Antworten
auf was wollt ihr Anspruch haben? was wurde vertraglich ausgemacht?
Rückgaberecht kann ausgeschlossen worden sein!
so so, der Rüde versteht sich nicht mit der Hündin; die Trächtigkeit sagt was anderes. Der hat wohl nur einen Deckrüden gesucht und auch gefunden.
Ihr bekommt tatsächlich NICHTS.
Davon abgesehen ist es mit Sicherheit völlig utopisch, für vermehrte Welpen ohne Rassenachweis und Papiere 1000 EUR erzielen zu wollen.
Eine Deckgebühr vereinbart man vor dem Deckakt - hinterher geht das nicht mehr.
Ihr hättet den Hund ja auch nicht zurückzunehmen brauchen - sondern auf Bezahlung des Kaufpreises bestehen können.
Passt auf, dass der Hündinnenbesitzer den Spieß nicht noch umdreht und euch, als Rüdenbesitzer, auf Alimente verklagt.
Die Aufzucht eines Wurfes von 10 Welpen kostet viele 1000 Euro - daran kann er euch u.U. beteiligen ....
vertue dich nicht - dazu gibt es sogar Gerichtsurteile, zB. Landgericht Coburg (AZ: 11 O 185/13)
Außerdem zählt laut § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der ungewollte Deckakt zur sogenannten Gefährdungshaftung des Tierhalters. Deckt also ein Rüde eine läufige Hündin, ohne dass dies von den Besitzern gewünscht ist, handelt es sich rein rechtlich um einen Fall von Sachbeschädigung und ist somit schadenersatzpflichtig.
Da es keine offizielle Zuchtdeckung über den Verband war, werden die Welpen vermutlich auch keine Papiere (Stammbaum) haben. Da sind 1000 Euro sehr viel Geld was er da haben möchte.
LG.
Leider sind nun schon einige für 900-1000€ weggegangen
Wenn es Rassehunde sind, würde ich das auf jeden Fall dem zuständigen Zuchtverband melden.
und dem Finanzamt - Gewinnerzielungsabsicht
Ihr seid aus der Nummer raus, damit habt ihr gar nichts zu tun, auch wenn es dich aufregt, dass da einer Geld verdient.
Kein Zuchtverband hat damit etwas zu tun, weil die Hunde gar keine zugelassenen Zuchttiere sind!
Hundezucht interessiert das Finanzamt überhaupt nicht, selbst als VDH-Züchter muss man das nicht mitteilen ... so lange es nicht als Gewerbe läuft (mit mehr als drei zuchtfähigen Hündinnen, etc. pp.)
aha - das geht aber schnell - vor 1,5 Monaten hattet ihr den Rüden noch - nun hat der mittlerweile Nachwuchs produziert und dieser ist auch schon so alt, dass er abgegeben werden kann?
Nein zu der Zeit haben wir ihn wieder bekommen ;)
der Nachwuchs ist in einigen Wochen Abgabe bereit davon sind nun aber schon einige fest vergeben aber zurzeit noch bei Mama ;)
natürlich - wir drehen immer alles so, bis es passt ... deshalb schreibst du auch, die wären "weggegangen" .... schon klar ...
du kannst froh sein, dass er dir deinen Hund zurück gibt, sonst müsstest du ja noch den Verkaufspreis einklagen. Da macht einer gute Kasse auf deine Kosten. Schick ihm doch mal das Veterinäramt, oder einen verdeckten Steuerbeamten ins Haus.
Hundezucht (= Vermehrung) interessiert das Finanzamt überhaupt nicht. Auch das weiß längst, dass dabei gar nicht zu verdienen ist ... noch nicht mal als VDH-Züchter muss man dies beim Finanzamt angeben -
Druck ausüben kann Wunder bewirken.
Er, wenn ihr keinen Vertrag dazu mit ihm habt. Falls das eine Masche von ihm ist, auch noch er, bis ihr ihm nachweist, dass er den Hund nur zur Deckung nahm und nie vorhatte, ihn zu behalten.
Alimente wäre lustig, der Rüden Besitzer haftet aber so gut wie gar nie für einen Deckakt.
Da müsste er schon mutwillig einen Deckakt mit einer zugelassenen Zuchthündin provoziert haben.