hab ich das recht auf rückerstattung meiner anzahlung?
ich habe einen ausziehbaren esstisch gekauft. habe die hälfte des preises angezahlt und er sollte 4 tage später geliefert werden. als ich wieder daheim war, stellte ich fest, dass der tisch im ausgezogenem zustand doch zu gross sein wird. ja, es war mein fehler ich hab falsch gemessen. ich ging umgehend zum geschäft um den kauf rückgängig zu machen. aber der verkäufer wollte mir meine anzahlung nicht erstatten. (es war übrigens lagerware).
ich erklärte mich auch bereit andere ware dafür zu nehmen. aber die hat er nicht rausgerückt, weil die (angeblich verkauft war). als ich mich dann für andere stühle entschied, waren diese plötzlich 10€ teuerer je stück, als ein paar stunden zuvor.
was nun? soll ich warten bis ich was passendes finde für meine anzahlung. der laden könnte ja auch in der zeit pleite gehn und ich seh mein geld nie wieder. kann ich auf auszahlung bestehen?
3 Antworten
Man hat auch bei Direktkauf ein Rückgaberecht. Allerdings kann der Verkäufer entscheiden, ob er dann eine Anzahlung auszahlt, oder aber auf einen anderen Kauf anrechnet. Was, wie schon erwähnt wurde, ziemlich kundenunfreundlich ist.
Kauf ist Kauf, ein Anrecht auf Rückerstattung gibt es nicht. Der Vertrag ist von beiden Seiten einzuhalten. Es sei denn, es ist was anderes vereinbart worden.
Allerdings hat das mit Kundenfreundlichkeit nichts zu tun und ist eigentlich sehr ungeschickt vom Verkäufer, denn der ist vermutlich einen Kunden für immer los.
Ein 14-tägiges Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag gibt es in dem Fall nicht (nur bei Fernabsatzgeschäft).
Gute Möbelhäuser sind in der Regel jedoch kulant. Sprich Du bekommst zwar nicht das Geld zurück, aber eine Gutschrift, dass Du für den Kaufpreis etwas anderes in diesem Geschäft kaufen kannst.
Wenn die Stühle plötzlich teurer waren als kurz zuvor, kann das mit einer Aktion zusammen hängen, die das Geschäft vorher hatte.