Anwesenheitspflicht des Ausbilders?

5 Antworten

Nein, er hat keine Anwesenheitspflicht dem Auszubildenen gegenüber. Diese Person soll Dich immerhin ausbilden und nicht bemuttern. :)

Ausserdem wäre der Azubi dann ja gezwungen seinen Urlaub nach de  Ausbilder zu richten, damit dieser in seiner Urlaubszeit nicht fehlt.

Nein der Ausbilder hat während der Ausbildung nicht die Pflicht während der gesamten Ausbildungszeit anwesend zu sein. Der Ausbilder hat das Recht sogenannte Ausbildungsbeauftragte zu bestimmten die dann die Ausbildung in den einzelnen Teilbereichen durchführen.  

So viel ich weiß nicht. Wir haben z.B. zwei Betriebe die 30 km weit auseinander sind. In dem Betrieb, in dem ich arbeite, gibt es keinen Ausbilder, daher wurde in meinen Vertrag ein Ausbilder aus dem anderen Betrieb geschrieben. Dieser kommt allerdings nie vorbei und ich habe ihn auch nur einmal gesehen.

Bei uns in einem sehr großem Betrieb gab es einen Ausbilder und in den einzelnen Abteilungen Anlerner heisst also jemand der als Ansprechpartner für mich da war.

Nein der Ausbilder muss nicht ständig anwesend sein.