Ausbilder ist vorbestraft und mobbt Azubis und droht mit Kündigung?

4 Antworten

Von solchen Leuten sollte man eigentlich fern bleiben, denn auf Dauer wird das bestimmt nicht besser werden mit ihm. Ist es für dich denn nicht möglich zu ihm hinzugehen und mal mit ihm zu (nennen wir es) "reden"? Ich würde sowieso aber vorschlagen, dass sich deine Schwester etwas anderes sucht, denn unnötigen Stress hat auf der Arbeit keiner verdient. Und einfach so ihr kündigen kann er auch nicht.

Bei den zuständen reicht es schon aus die Kammer zu informieren den so einfach darf man nicht jemanden Ausbilden und erst recht nicht in einem fremden Beruf, Sie mus  die

Kammer informieren den so wird sie nicht ausgebildet bzw zur Prüfung  zugelassen werden.Wen sie außerhalb der Probezeit ist kann man sie kaum kündigen

Die Firma betrügt sie den an Feiertagen sind Zuschläge Üblich. damit macht sich auch die Firma strafbar,Am besten wäre es sie sucht sich einen anderen betrieb und macht da normal weiter.

DA der betrieb keinen Ausbilder hat darf er auch nicht ausbilden und deswegen kann sie´jederzeit kündigen den  es findet ja keine erlaubte Ausbildung statt und sie mus sich so auch nicht behandeln lassen und das ist auch ein Kündigungsgrund,.!

Zu einer Arbeitervertretung (in Österreich die Arbeiterkammer, für Deutschland weis ich es nicht) gehen und Nachfragen was denn da so gemacht werden kann, was auf Jedenfall nicht rechtens ist, ist die Arbeit an Feiertagen ohne Zusätzliche Bezahlung.

Außerdem sollte sie sich nicht so viele Sorgen bezüglich Kündigung machen, von heut auf morgen geht das nicht, da gibt es Fristen dazu und bei solchen Arbeitsbedingungen kann man ja schon selbst überlegen ob man nicht Kündigt und etwas anderes sucht.

Können sie mir sagen, ob es irgendwelche rechtlichen Probleme geben kann falls sie kündigt, da sie ja einen Ausbildungsvertrag unterschrieben hat. Wir kennen uns leider in diese Bereich kaum aus.

@Kars24

Da kann ich dazu nichts sagen, aber sie sollte wie gesagt mal mit der Arbeitervertretung reden, denn genau für diese Fälle sind die da.

Der Ausbilder ist ungeeignet. Ein Unternehmen darf nur solche Ausbilder einsetzen, die charakterlich geeignet sind.

Deine Schwester hat einen Rechtsanspruch aus dem Ausbildungsvertrag, dass sie einen anderen Ausbilder bekommt. Notfalls kann sie die IHK informieren.