Anweisung des Arbeitgebers schriftlich einfordern

2 Antworten

Frage: In meiner FA werden Anweisungen auf der Basis von Hü und Hot gegeben.

Z.B. Arbeitsbeginn am 07.01.2019 obwohl ich am 02.01.2019 zur Inventur eingeteilt bin. Kann ich diese Anweisung schriftlich verlangen um spätere Missverständnisse zu vermeiden? Danke im Vorraus.

Man kann; inwieweit dies sinnvoll und vor allem bei jeder Arbeitsanweisung auch praktikabel ist, ist eine andere Frage. Auch ist kein Arbeitgeber verpflichtet jede Arbeitsanweisung schriftlich zu erteilen.

verwirrt12345 
Fragesteller
 09.05.2014, 18:40

Ja die Frage ist halt, unter welchen Umständen wäre er denn verpflichtet, die Anweisung schriftlich zu erteilen?

Bayer0308  11.05.2014, 09:34
@verwirrt12345

Vielleicht solltest Du erst mal zur Intention Deiner Frage ausführen.