Einer bezahlt die gesamte Kaution - wie schriftlich festhalten?

12 Antworten

Leider geht aus Deiner Frage nicht hervor, ob ihr schon eine Wohnung habt, bzw. den Mietvertrag schon unterschrieben habt. Weil Du daran denkst, gut vorzusorgen, ist das eine sehr wichtige Frage.

Habt ihr schon einen Mietvertrag gemeinsam geschlossen, ist es wichtig, dass der Vermieter ein Dokument bekommt, das ihr beide unterschreibt und dem Vermieter bei Übernahme der Wohnung in die Hand drückt.

Darin muss stehen, dass er bei späterer Rückzahlung der Kaution diese nur schuldbefreiend an Dich persönlich zurück zahlen darf. An Dich persönlic hin bar oder auf ein von Dir benanntes Konto. Auf einer Kopie lasst ihr Euch das von ihm unterschreiben.

Dann würde es ihm später nichts nützen, wenn er die Kaution an Deinen Freund zurück zahlt.

Wenn ihr noch keinen Mietvertrag habt, dann solltest nur Du allein als Mieterin im Mietvertrag stehen. Da Du schon an eine gewisse Vorsorge denkst, wäre das noch viel wichtiger, als die Frage, wer am Ende die Kaution zurück bekommt.

Eigentlich braucht dein Freund nur eine formlose Bestätigung mit dem Inhalt zu unterzeichnen, dass Frau .... (deinen Namen einfügen) die gesamte, mit dem Vermieter..... (seinen Namen und Anschrift einfügen) geschlossenen Mietvertrag vom..... (Datum eingeben) für die Wohnung.... (Anschrift einfügen)  vereinbarte Kaution an den Vermieter gezahlt hat.

Wenn ihr beide im Mietvertrag als Mieter auftretet, dann kannst du bei einer Trennung zwar einfach ausziehen, aber bleibst trotzdem Mietpartei. Wenn dein Freund dann die Miete nicht bezahlt/bezahlen kann, bist und bleibst du dem Vermieter gegenüber haftbar für die gesamte Miete. Das solltest du dir überlegen. Ihr haftet für die Miete gesamtschulnerisch!

Du könntest zwar versuchen, einen Nachmieter zu finden, aber der Vermieter muß nicht zustimmen.

Eine Vertragsänderung, die dich als Mieterin aus dem Vertrag entläßt, bedarf der Zustimmung aller Beteiligten: Vermieter, Freund und von dir selbst. Ohne diese allseitige Zustimmung kommst du nicht aus dem Vertrag heraus.

Dies nur zur Info!

Wichtige Info, aber wohl leider zu spät!

Kurzer Zweizeiler reicht.

Viel wichtiger ist, daß ihr nicht beide als Mieter im Mietvertrag steht. Denn dann hast du ein echtes Problem.

Hast Du denn schon einmal über die Variante eines Kautionssparbuchs nachgedacht?

Du legst ein Sparbuch bei einer Bank auf deinen Namen an und übergibst dem Vermieter nur eine Verpfändungserklärung.

So besteht gar nicht die Gefahr, dass die Kaution einem anderen Vertragspartner ausgezahlt wird.

ich würde es bei einem Notar hinterlegen, das kostet natürlich was

und was soll das im streitfall nützen?