Arbeitgeber rückt Arbeitsbescheinigung nicht raus

2 Antworten

Die Arbeitsbescheinigung ist eine Urkunde, zu deren Ausstellung der Arbeitgeber bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses verpflichtet ist (§ 312 SGB III).

Wenn der das nicht tut, kannst Du sofort zum Arbeitsgericht gehen. Die behandeln so etwas unverzüglich und der bekommt ein Bussgeldbescheid. Dann wird der sich schon regen.

Du musst das bei der Arbeitsagentur melden. Diese fordert den säumigen Arbeitgeber dann amtlich (mit Bußgeldandrohung) auf, das Formular auszufüllen. Bis dahin bleibt dir nichts anderes als Vorschuss zu beantragen.