Ist es abmahnungsbewährt seinen Vorgesetzten als kleines Kind zu bezeichnen (innerhalb einer Diskussion)?

9 Antworten

Ich kann das nicht als Verletzung der Arbeitspflicht sehen und je nach Umständen auch nicht als Beleidigung. Ich würde es davon abhängig machen, wie der Umgangston am Arbeitsplatz generell ist. Wenn der Chef selbst derartige Formulierungen benutzt, muss er sich nicht wundern, wenn er ein Echo bekommt.

Ich würde eine Abmahnung allenfalls dann als gerechtfertigt betrachten, wenn ein solcher Tonfall im Betrieb ansonsten absolut unüblich ist oder die Aussage vielleicht in Anwesenheit anderer (z.B. Kunden) geschehen ist und damit herabwürdigend war.

eher nicht, wenn die Kritik gerechtfertigt ist 😉

JobcenterTycoon  25.07.2019, 06:58

Das ist keine Beleidigung sondern eine Feststellung.

Violetta1  25.07.2019, 06:58

Das ist keine Kritik, das ist einfach unsachlich.

safur  25.07.2019, 07:01
@Violetta1

Kommt wohl drauf an wie innig das Verhältnis ist. Wenn jemand sehr emotional bei einer großen Entscheidung wird und man nett sagt "verhalte dich doch bitte nicht wie ein Kind" und es auch noch begründet muss es nicht schlimm sein.

Ich kenne tatsächlich Führungskräfte die bei großen Entscheidungen sehr nervös werden.

Das hängt von der Situation und dem Verhältnis ab das ihr habt. Wenn die Chemie sonst passt wird er das schlucken erst recht wenn es mal im Eifer des Gefechts passiert. Ansonsten kann er es sich verbeten. Abmahnung dann will er dich loswerden und greift nach jeden Strohhalm

Das könnte sogar strafrechtlich bewährt sein. Wenn er es als Beleidigung auffässt.

Es reicht auf alle Fälle für eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Es würde den Betriebsfrieden zukünftig stören, würde er dann sicherlich behaupten.

Mein Chef ist kindisch, triebhaft, egozentrisch und weiss morgen nicht mehr, was er heute sagte; stinkend faul und betrügt sich selbst. Kommt nur zum Unterschreiben und hasst es, wenn er Beratungen und Termine eingetragen bekommem hat. Die würde er gern auf andere abwälzen.

PeterSchu  26.07.2019, 22:01

"Das könnte sogar strafrechtlich bewährt sein. Wenn er es als Beleidigung auffässt."

Wenn er das so auffasst, heißt das noch lange nicht, das er vor Gericht damit Erfolg hat.

"Es reicht auf alle Fälle für eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Es würde den Betriebsfrieden zukünftig stören, würde er dann sicherlich behaupten."

Hier gilt das Gleiche wie zuvor. Er kann das selbstverständlich behaupten und auch eine Kündigung schreiben. Ich würde aber wetten, dass ein Arbeitsrichter da sehr kritisch die Stirn runzelt. Um es mal vorsichtig auszudrücken.

schreibe eine Gegendarstellung mit dem Hinweis, entweder die Abnahnung aus der Personalakte zu entfernen oder diese dazu zu nehmen