Anwalt reagiert nicht?

1 Antwort

Deine Beschreibung ist leider nicht nachvollziehbar!

Du schreibst:

Mittlerweile hat er auch schon eine kontopfändung erwirkt .

Die Voraussetzungen für eine Kontopfändung ist ein abgeschlossenes Mahn- und Vollstreckungsverfahren.

Das heißt, du hast auf Mahnungen nicht reagiert deine Zahlungsbereitschaft erklärt.

Selbst eine kleine Rate von 15,- oder 20,- EUR hätte die Vollstreckung verhindert. Warum hast du dich nicht mit dem Anwalt geeinigt?

Du schreibst:

Versuche schon durch ratenzahlung das er die kontopfändung zurück zieht habe auch schon einige Raten gezahlt und auch eine Sicherheit hinterlegt nämlich mein kfz Brief.

Bei einer Kontopfändung ist die Bank verpflichtet Guthaben an den Gläubiger zu überweisen.

  • Mit wem hast du eine Ratenzahlung vereinbart?
  • Wo hast deinen KFZ-Brief als Sicherheit hinterlegt?

Die Behauptung, der KFZ-Brief den KFZ-Brief als Sicherheit hinterlegt zu haben, macht keinen Sinn.

Welches Risiko soll der KFZ-Brief abdecken?

Durch den Vollstreckungstitel ist der Anwalt berechtigt dein Vermögen 30 Jahre lang zu pfänden!

Das heißt, der Anwalt würde mit hoher Wahrscheinlichkeit das Auto pfänden lassen, um seine Ansprüche durchsetzen zu können.

Insbesondere, wenn der Anwalt offensichtlich nicht mehr an einem persönlichen Kontakt interessiert zu sein scheint.

Aber der Anwalt meldet sich einfach nicht .............

Du schreibst:

War auch schon öfters im Büro aber entweder ist er nicht da oder hat keine Zeit.

Es ist eher unwahrscheinlich, dass sich der Anwalt vor dir "verstecken" will. Man hätte dich ganz sicher und zumindest schriftlich informiert, sowie gebeten von weiteren Besuchen Abstand zu nehmen.

Du schreibst:

Das Problem ist auch das einmal kurz der Lohn von meinem Sohn auf mein Konto geht weil er erst warten muss bis sein Ausweis fertig ist .

Die Bank ist verpflichtet jeden Zahlungseingang an den Gläubiger zu überweisen.

Handelt es sich um Sozialleistungen, muss beim Amtsgericht eine richterliche Verfügung beantragt werden.

Darin wird die Bank angewiesen, den Betrag zurück zu buchen.

Diese Verfügung muss für jeden Zahlungseingang erneut beantragt werden.

Üblich ist, dass die Bank eine Umstellung auf ein sog. P-Konto empfiehlt. Dadurch sind Beträge unterhalb der pfändungsfreien Höchstgrenze vor Pfändungen geschützt. Für die Bank bedeutet ein P-Konto zudem weniger Aufwand, z.B. durch die Rückbuchung von Sozialleistungen.

Meine persönliche Meinung ist:

Deine Beschreibung lässt leider viele Fragen offen. Sobald du durch deine Bank über die Kontopfändung informiert wirst, sind Beträge in Höhe der Forderung gepfändet.

Aufgrund deiner Aussagen gibt es in diesem Fall 2 Möglichkeiten.

  1. Dein Konto wies genug Deckung auf - Dann bist du deine Schulden los.
  2. Es konnte nur ein Teil der Pfändung ausgeführt werden - Dann wäre dein Kontostand jetzt auf 0,00 EUR.

Erfahrungsgemäß beschäftigt die Betroffenen einer Kontopfändung am meisten, dass sie plötzlich ohne Geld dastehen und nicht wissen, wie sie ihre Miete zahlen sollen.

Diese Sorgen hast du offensichtlich nicht.

Da es deine 1. Frage auf dieser Plattform ist, handelt es sich um eine fiktive Frage und nicht ein Erlebnis.

Was du zur Kontopfändung wissen solltest, findest du hier:

https://www.sparkasse-hamm.de/de/home/privatkunden/girokonto/kontopfaendung.html#:~:text=Eine%20Kontopf%C3%A4ndung%20ist%20eine%20Zwangsvollstreckungsma%C3%9Fnahme,bestehenden%20Schulden%20begleichen%20zu%20k%C3%B6nnen.