Kontopfändung Gerichtsvollzieher?

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Kontopfändung ist das gewünschte Ziel fast jeden Gläubigers.

Hat er das Konto des Schuldners, wird er nicht noch vorher den Gerichtsvollzieher losschicken, sondern gleich das Konto pfänden.

Kann sein, muß nicht sein.

Wenn der Gläubiger einen rechtskräftigen Vollstreckungstitel hat und er Deine Bankverbindung kennt, dann kann er direkt einen Antrag auf einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß stellen.

Gegenteiliges wäre mir nicht bekannt.

Nein, wenn die Kontopfändung mit Mahnbescheid angekündigt wurde und dem Gläubiger der entsprechende Titel vorliegt, tritt das mehr oder weniger automatisch ein, ohne dass nochmal ein GV vorbeikommt.

heutzutage muss kein GV mehr ins Haus kommen, eine Kontopfändung ist da weitaus ertragreicher. Will er Geld am Automaten ziehen, oder Überweisungen tätigen, ist das nicht möglich. ER muss tätig werden.

Warum sollte er?

Die Pfändung wird Deinem Kreditinstitut bekanntgegeben. Das wird zum sogenannten "Drittschuldner" und verpflichtet, gepfändete Beträge direkt an den Gläubiger abzuführen.