Schulden verjährt? Videothek klagt Schulden ein, die wir nicht gemacht haben!
Halli und hallo :)
mein freund und ich wollten heute nichtsahnend in einer videothek, in welcher wir uns erst gestern registrieren haben lassen, einen film ausleihen. dort wurde uns dann von der dort anwesenden mitarbeiterin gesagt, dass mein freund (der "vertragspartner") schulden von über 300 euro bei dieser videothek habe, die seit 2007 bestünden.
meinem freund ist natürlich erst mal alles aus dem gesicht gefallen, da er sich an so etwas nicht erinnern konnte. er weiß nichts von filmen, die er ausgeliehen haben soll, hat NIEMALS eine mahnung erhalten und zudem teilte die dame auch mit, dass früher (zur zeit, wo die schulden entstanden sein sollen) ein anderer inhaber im geschäft gewesen sei, so dass der schriftverkehr durch den aktuellen inhaber nicht mehr nachzuvollziehen sei.
zwar habe ich kontakte zu einem anwalt, der mir sagte, dass die schulden seit 2007 ohnehin verjährt seien, jedoch wollte ich mir hier nochmal eine zweite meinung holen, bevor ich dagegen vorgehe (bzw. mein freund).
mein freund hat bereits mit dem chef telefoniert, der ihm freundlicherweise (achtung, ironie!) eine ratenzahlung anbot, wegen der er am mittwoch noch mal kommen soll, um das persönlich zu klären. das gespräch mit dem chef fand am telefon IM geschäft(verleih) statt.
die dame stellte uns des weiteren fragen, wie der kollege, der uns registriert hätte, ausgesehen habe, was genau er gesagt hat u.s.w.- denn sie meinte, dass er uns gar nicht hätte registrieren dürfen, da wir bereits verschuldet seien und somit keinen neuen ausweis bekommen dürften. lustigerweise haben wir auch geld für einen ausweis bezahlt (das war gestern), aber wir haben, wie wir heute erfahren haben, überhaupt keinen ausweis erhalten (sondern nur ein bonusheft, dass wir fälschlicherweise für den ausweis hielten, da auch eine kundennummer darauf vermerkt ist.)
uns wurde durch den anwalt geraten, die sache auf sich beruhen zu lassen, bis etwas schriftliches auf dem postweg eingeht- und erst dann dagegen vorzugehen (zumal die schulden verjährt seien).
bitte schnellstmöglich um eure meinung.
danke
7 Antworten
Die Sache ist verjährt, wenn kein Titel zu dieser Forderung besteht. Da hätte es schon mal einen Mahnbescheid gegeben haben, dem nicht widersprochen wurde.
Mache das, was der Anwalt und auch ich sagen: nicht reagieren! Außer falls dochein Mahnbescheid kommen sollte, muss diesem binnen 14 Tagen widersprochen werden. Falls die dann auch noch vor Gericht gehen wollen, reicht das Wort "Verjährung" schon aus.
Ich glaube aber nicht, dass es so weit kommt.
Ach ja, ich würde mir das Geld ür den Ausweis zurückholen.
Vielen Dank auch für den Stern! :)
Wenn der Glaeubiger nachweisen kann, dass dein Freund ein Ratenzahlungsangebot zur Begleichung der alten Schuld gemacht oder erklaert hat, auf ein solches eingehen zu wollen, hat die Verjaehrungsfrist damit von vorn begonnen.
Verjaehrung heisst nicht, dass die betreffende Forderung erlischt. Diese besteht auch ueber das Ende der Verjaehrungsfrist fort, kann dann aber nicht mehr gerichtlich beigetrieben werden. Wenn sich der Schuldner aber nach Ablauf der Verjaehringsfrist dennoch zur Zahlung bereit erklaert ("Ja, ueber eine Ratenzahlung koennen wir sprechen"), geht's wieder von vorn los mit der Verjaehrung.
ein nicht unwesentlicher punkt!
es steht nirgendwo schwarz auf weiß, dass mein freund sich darauf einlassen wollte. punkt. In dubio pro reo.
unser anwalt sitzt schon auf heißen kohlen :)
klingt so gut, was euer Anwalt sagt. Nach 3 Jahren ist es verjährt.
Die sollen die Summe einklagen und dann könnt ihr weitersehen.
Auf jeden Fall nichts zahlen und nichts unterschreiben.
Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt und die Forderungen strittig sind (Unrichtig oder verjährt) den Mahnbescheid anfechten (unbedingt). Wenn der Gegner ein Gerichtsverfahren anstrengt zum Anwalt gehen......
Es gibt noch mehr Videotheken......
Grundsätzlich ist dem Anwalt zuzustimmen. Allerdings könnte man als "Sahnehäubchen" noch prüfen lassen, ob sich die Betreiber der Videothek strafbar gemacht haben. Schließlich habt Ihr denen Geld gezahlt, ohne dass die Videothek die geschuldete Gegenleistung erbringt.
Okay, dann also nur die "Drei-Affen-Taktik". Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen...
,) raffiniert. aber wir haben die anmeldungsgebühr sogar zurück bekommen. so weit haben die dann noch noch mitgedacht^^