Schulden verjährt? Videothek klagt Schulden ein, die wir nicht gemacht haben!

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Sache ist verjährt, wenn kein Titel zu dieser Forderung besteht. Da hätte es schon mal einen Mahnbescheid gegeben haben, dem nicht widersprochen wurde.

Mache das, was der Anwalt und auch ich sagen: nicht reagieren! Außer falls dochein Mahnbescheid kommen sollte, muss diesem binnen 14 Tagen widersprochen werden. Falls die dann auch noch vor Gericht gehen wollen, reicht das Wort "Verjährung" schon aus.

Ich glaube aber nicht, dass es so weit kommt.

Ach ja, ich würde mir das Geld ür den Ausweis zurückholen.

Vielen Dank auch für den Stern! :)

Wenn der Glaeubiger nachweisen kann, dass dein Freund ein Ratenzahlungsangebot zur Begleichung der alten Schuld gemacht oder erklaert hat, auf ein solches eingehen zu wollen, hat die Verjaehrungsfrist damit von vorn begonnen.

Verjaehrung heisst nicht, dass die betreffende Forderung erlischt. Diese besteht auch ueber das Ende der Verjaehrungsfrist fort, kann dann aber nicht mehr gerichtlich beigetrieben werden. Wenn sich der Schuldner aber nach Ablauf der Verjaehringsfrist dennoch zur Zahlung bereit erklaert ("Ja, ueber eine Ratenzahlung koennen wir sprechen"), geht's wieder von vorn los mit der Verjaehrung.

ein nicht unwesentlicher punkt!

es steht nirgendwo schwarz auf weiß, dass mein freund sich darauf einlassen wollte. punkt. In dubio pro reo.

unser anwalt sitzt schon auf heißen kohlen :)

klingt so gut, was euer Anwalt sagt. Nach 3 Jahren ist es verjährt.

Die sollen die Summe einklagen und dann könnt ihr weitersehen.

Auf jeden Fall nichts zahlen und nichts unterschreiben.

Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt und die Forderungen strittig sind (Unrichtig oder verjährt) den Mahnbescheid anfechten (unbedingt). Wenn der Gegner ein Gerichtsverfahren anstrengt zum Anwalt gehen......

Es gibt noch mehr Videotheken......

Grundsätzlich ist dem Anwalt zuzustimmen. Allerdings könnte man als "Sahnehäubchen" noch prüfen lassen, ob sich die Betreiber der Videothek strafbar gemacht haben. Schließlich habt Ihr denen Geld gezahlt, ohne dass die Videothek die geschuldete Gegenleistung erbringt.

,) raffiniert. aber wir haben die anmeldungsgebühr sogar zurück bekommen. so weit haben die dann noch noch mitgedacht^^

@alischa1988

Okay, dann also nur die "Drei-Affen-Taktik". Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen...