WEr zahlt Rechnung vom Anwalt Vermieter oder ich?

8 Antworten

Jeder Vermieter weiß, dass er bei Verzug von mehr als einer Monatsmiete den Mieter unter Nennen des Kündigungsgrundes fristlos kündigen kann. Dazu braucht er keinen Anwalt. Es wäre ein ein reine Schikane vom Vermieter gegen den Mieter, wenn er den Anwalt auch noch aufträgt, die Kosten von deiner Schwägerin einzufordern.

Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch.

Sollten die Kündigungsgründe diffiziler sein, sodass dem Vermieter eine einwandfreie fristlose Kündigung in der Gesamtformulierung nicht geläufig ist, dann wäre die Beauftragung eines Anwaltes angezeigt. Die Kosten übernimmt der Vermieter zunächst, kann sie aber als Schadensersatzfordrung beim Mieter geltend machen.

Was also war der Kündigungsgrund???????

Wenn sie den Anwalt beauftragt hat, muss sie ihn zahlen (ansonsten eben nicht). Ob der Arbeitgeber dann im Nachgang die Gebühren übernehmen muss, steht auf einem anderen Blatt (falls die Kündigung nicht wirksam war)

Oder hat ein Anwalt vom Vermieter eine Forderung nach Geld aufgestellt? Dann sollte sie erstmal schauen ob die Forderung gerechtfertigt ist

Der der den Anwalt bestellt muss ihn auch zahlen; nur bei Gerichtskosten wäre es anders, da entscheidet wer gewinnt.

Edit 800 euro scheint für mich Wucherer zu sein bei einer Kündigung.

Haha, genau mein Gedankengang :D

Wenn die fristlose Kündigung durch ein Fehlverhalten deiner Schwägerin eingeleitet wurde, dann ist das schon möglich.

Grundsätzlich würde ich da aber nichts zahlen. Den Anwalt hat Vermieter/in engagiert und somit muss er den auch erstmal bezahlen.

Erst im Verlaufe eines Gerichtsverfahrens könnte es aber sein, dass sie die Kosten tragen muss, wenn ihre Schuld nachgewiesen wurde.

Ansonsten nein.

Ps. Ein anwaltliches Schreiben für 800 € ist übrigens auch Wucher. Würde das Schreiben gerne mal sehen :D

@Horst7689

Muss nicht sein, ist ja außergerichtlich und wenn der Streitwert um die 8000€ liegt kommt das hin. Man nimmt, afaik, beim Mietrecht die Jahresnettomiete.

@nanfxD

Hmm stimmt, bei Nichtzahlung von Mieten kann schon einiges zusammen kommen und der Anwalt dann auch mehr getan haben, als nur ein Kündigungsschreiben aufzusetzen.

@Horst7689

Tatsächlich würde das Kündigungsschreiben reichen, sicher wird er nochmal geguckt haben ob alles passt, geht ja nach Streitwert und der geht im Mietrecht schnell sehr hoch.

@nanfxD

Das gilt für eine Klage bei Gericht, nicht aber für ein einfaches Kündigungsschreiben.

@nanfxD

Nicht für die Ausfertigung eines Kündigungsschreibens. Bei einer Klage sähe es anders aus.

@albatros

Das gilt auch bei außergerichtlicher Vertretung

@albatros

Du machst die Ausnahme zur Regel

@nanfxD

Um das auch nur ansatzweise einzuschätzen wissen wir einfach zu wenig. Wie in dem Fall @albatros schon steht gibt es kleine aber feine Gründe die zur Entscheidung geführt haben.

Die Schwägerin soll die Rechnung zurückweisen mangels Rechtsgrundlage. Ein Vermieter ist normalerweise befähigt, eine Kündigung selbst zu fertigen.

Außerdem: Ein solches Schriftstück zu erstellen nimmt höchstens eine Zeit von 30 Minuten in Anspruch, dafür ein Honorar von 800 EUR zu fordern ist Wucher und gehört der Anwaltskammer angezeigt.

Womit wird denn die Kündigung begründet?