Ich habe angeblich Schulden beim Jobcenter mit einer Ratenzahlung ist man nicht einverstanden was tun ?

4 Antworten

Du hast doch einen rechtsmittelfähigen Bescheid bekommen, da steht drin wann wieviel ALGII Du bekommst. Wenn es eine Änderung gibt, dann sollte das Jobcenter es mitteilen.

Wozu brauchst Du den Anwalt? Erklärt es es nicht, was Sache ist?

"Folglich kam es zur Kontopfändung doch nun hat meine Stadt mir mitgeteilt das ich sofort 3000 Euro zahlen sollte ansonsten kommt jemand vorbei und durchsucht meine Wohnung und ich müsste die EV abgeben, nur das kann ich nicht , darf ich nicht dann bekomme ich keinen Job mehr und werde mein ganzes Leben lang Harz4 Empfänger sein. Denn in meinem Beruf darf ich die nicht abgegeben haben."

  1. Was meinst du mit EV und 2. ich dachte du empfängst Hartz IV, wieso redest du hier dann wieder von deinem Job, denn du ohne diese EV verlierst?
  2. Du musst beweisen, dass du gezahlt hast, sonst wird es schwierig. Eigentlich sollte man offiziellen Schriftverkehr bis zu 10 Jahren aufheben (ich habe noch meine Gehaltsabrechnungen meines ersten Lehrjahres im Ordner...)

2.Ich bin mehrfach umgezogen daher habe ich keine Unterlagen mehr , hatte auch alles aufbewahrt aber das 2 Lager wo unterlagen eingelagert wurden,.. wird wohl nicht mehr existent sein . Mein Onkel hatte das einlagern lassen und sich jetzt aus dem Staub gemacht keiner weiss wo er ist keiner weiss ob er noch lebt und keiner weiss wo er es eingelagert hatte und wer dafür zuständig ist oder war also dieser Raum gehörte.

  1. Die eidestatliche Versicherung. Ich habe eine Umschulung gemacht die vom Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit gefördert wurde . Seit dem versuche ich in diesem Beruf fuss zu fassen was bisher aber nicht klappte da ich keinen Führerschein habe . Was anderes machen darf ich nicht laut Jobcenter. Nur wenn ich jetzt die EV abgeben würde dürften mich die Arbeitgeber auch nicht mehr einstellen denn ich darf diese nicht abgelegt haben. Das ist das Manko . So gesehen würden sie dann nie Ihr Geld bekommen und ich weiterhin vom Jobcenter abhänig sein und ja dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen für 5 Jahre oder wie lange dieser Eintrag ist nur will ich ja arbeiten und Geld verdienen.

Das klingt für mich sehr dubios.

Eigene Unterlagen bewahrt man doch auf und entsorgt sie nicht einfach.

Du hast weder den alten Arbeitsvertrag noch alte Lohnabrechnungen noch Nachweise über eingereichte Belege oder ALG - II - Bescheide aus dieser Zeit? Dann sieht es finster aus.

Habe auch keine entsorgt, lies was ich beim anderen dazu geschrieben habe.

Ja, leider :(

@trend4

Das ist dann ganz dumm gelaufen und Du wirst um die EV wohl nicht herumkommen.

Ich weiß nicht, ob das für Deinen Anwalt gestattet ist:

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__25.html

Oder Du fragst bei Deinem Kreditinstitut nach, pb noch Kontoauszüge aus der Zeit daa sind.

Der Regelbedarf für Alleinstehende liegt bei 416,- im Monat. Darin sind rund 50,- für Ansparungen für einmalige Bedarfe enthalten. Es wäre also schwer, etwa ein Sozialgericht davon zu überzeugen, dass man eine Rate von 30,- im Monat nicht leisten kann.

Aber man kann es versuchen. Gegen den Bescheid des Jobcenters "Wir lehnen Ihren Antrag auf eine Ratenzahlung von 5,- im Monat ab" kann man binnen eines Monats Widerspruch einlegen. Nützt das nichts, kann man beim Sozialgericht klagen.

Gruß aus Berlin, Gerd

Das Problem ist ja bei mir das ich nur 270 Euro ausgezahlt bekomme der Rest wird ja direkt abgezogen für Mietkaution, Stromkosten , Bafög,... was das neue Amt übernommen hat . Und ablehnen tut es ja die Kreiskasse das Jobcenter hat es ja abgegeben an dieses und da konnte ich keinen widerspruch einreichen .

@trend4

Richtig ist, dass bis zu 30 Prozent des Regelbedarfs einbehalten werden können zur Aufrechnung von Außenständen, aber nicht mehr: "Die Aufrechnung, die zusammen mit bereits laufenden Aufrechnungen nach Absatz 1 und nach § 42a Absatz 2 insgesamt 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs übersteigen würde, ist unzulässig." http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__43.html

Ich weiß aber nicht, ob dies auch für Rückforderungen gilt, die ein anderes Jobcenter wegen alter Überzahlungen stellt. Aber das wäre zumindest plausibel.

Dies muss man aber sagen, wenn das alte Jobcenter seine Forderungen ausspricht. Denn sonst gehen diese Forderungen an das Inkassobüro des Amtes. Das ist hier offenbar die Kreiskasse. Die spielt dann den Gerichtsvollzieher des alten Amtes. Normalerweise macht das aber die Agentur für Arbeit.

Manche Gerichtsvollzieher lassen sich ein auf Raten von 5,- Euro. Da muss man bitten und verhandeln. Richtlinien dafür kenne ich nicht. Da sollte man eine Schuldnerberatung (oft gratis) aufsuchen - siehe auch Stromschulden, Bafög-Schulden usw.

Bei Bafög-Schulden kann man übrigens die Rückzahlung aussetzen lassen, wenn man ALG II erhält. Der Antrag ist an die Bundeskasse zu stellen.

Generell gilt: Wenn man nicht zufrieden ist mit dem Bescheid eines Amtes (z. B. über die Höhe der Schulden oder über die Art der Tilgung), dann kann man binnen eines Monats Widerspruch einlegen bei diesem Amt (und später klagen, wenn dem Widerspruch nicht abgeholfen wird).

Ist die Frist von einem Monat verstrichen, kann man nur noch eine Überprüfung des Sachverhalts beantragen im Sinne von http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__44.html

Mit ungewissem Ausgang. Aber auch hier kann man das Ergebnis überprüfen lassen vom Sozialgericht.

Gruß aus Berlin, Gerd