Anwalt ignoriert?
Moin,
hatte einen Unfall wo mir einer reingefahren ist.
Wegen dem Schmerzgeld setzte meine Anwaltin einen Betrag fest. Die gegnerische Versicherung hat einen extrem niedrigen Betrag als angemeßen gesehen und diesen Vorgeschlagen.
Ich schrieb meiner Anwaltin zwei Mails mit dem Hinweis das ich diesen Betrag der gegnerischen Versicherung nicht akzeptiere aber hab heute trotzdem den vorgeschlagenen Betrag der gegnerischen Versicherung von meiner Anwaltin überwiesen bekommen.
Was kann ich dagegen tun? Eine Mail ist schon raus aber welche “rechte” hätte ich?
Grüße
5 Antworten
Hört sich so an. Bevor es gar nichts gibt, nimmt er das was kommt. Oft besser so.
Gute Besserung.
Entweder man einigt sich gütlich mit der Gegenseite über die Höhe des Schmerzensgeldes oder ein Gericht trifft die endgültige Entscheidung.
Sehr oft überweisen die gegnerischen Versicherungen nach einer höheren Forderung des Anwalts einen geringeren Betrag, erstens in der hoffnung das dieser akzeptiert wird, zweitens um im Streitfall vor Gericht den Streitwert niedriger zu halten.
Wenn deine Anwältin das Geld von der gegnerischen Versicherung bekommen hat, dann kann es auch sein dass sie dir dieses weitergeleitet hat und dennoch versucht den Restbetrag geltend zu machen. Um wirklich zu wissen was Stand der Dinge ist musst du mit deiner Anwältin reden / schreiben und die weitere Vorgehensweise erfragen / absprechen. Ohne dein Einverständniss darf deine Anwältin nicht auf einen Teil der ursprünglichen Forderung verzichten.
Das Schmerzensgeld kann durchaus zwischen deiner Anwältin und der gegnerischen Versicherung frei ausgehandelt werden; es kann aber sein, dass deine Anwältin es ohne Anerkennung einer Rechtspflicht angenommen hat und somit auf eine Geltendmachung eines höheren schmerzensgeldes nicht verzichtet hat, was man hat das hat man;
Einen Schmerzensgeldanspruch, setzt nicht dein Rechtsanwalt fest, sondern ein Gericht.
Wenn du deinen Anwalt nicht bevollmächtigt hast, einen Kompromiss einzugehen, darf er das auch nicht ohne dein Wissen tun.
Dazu braucht es nicht zwingend ein Gericht, einigen sich die Parteien außergerichtlich kann man sich den Weg sparen.
Ob der Anwalt die Entscheidungsgewalt ab hängt vom Umfang des Mandats ab.
Du hast das Recht zu versuchen, einen höheren Betrag vor Gericht einzuklagen.