Schadensbegutachtung nach Autounfall. Welche Werkstatt ist besser? von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagene Partnerwerkstatt? oder eine freie Werkstatt?

8 Antworten

Du hast ein Recht auf einen Anwalt und auf eigene Gutachterwahl. Du hast das Recht auf einen Mietwagen (ca. 10Tage), auch wenn das Auto nicht repariert wird. Du musst das Auto nicht reparieren lassen, sondern kannst dir die komplette Schadenssumme auszahlen lassen.

So pauschal leider falsch.

Ein Gutachten kann man erst in Auftrag geben, wenn der Schaden größer ist als 715 €.

Und einen Mietwagen für 10 Tage, ohne Reparatur eines Fahrzeugs, ist totaler Unsinn!

Verzichte bitte in Zukunft, solch einen Unsinn zu schreiben.

@Apolon

Es ist absolut kein Unsinn, weil ich das mit dem Mietwagen genauso auf Anraten und mit Durchsetzung meines Anwalts zweimal praktiziert habe. Dass ein Gutachten erst ab eine gewissen Schwellenwert von der Versicherung übernommen wird ist richtig und wird einem vom Gutachter mitgeteilt. Niemand braucht für einen Kratzer in der Stoßstange, der schnell mal 1000 € kosten kann, einen Gutachter.

Du kannst davon ausgehen, dass dich die gegnerische Versicherung übers Ohr hauen will.

Ich würde das Auto zu der Werkstatt bringen, wo ich auch sonst immer hingehe, wenn was am Auto zu machen ist.

Dort würde ich ein Gutachten und ggf. auch die Reparatur beauftragen (wenn es kein wirtschaftlicher Totalschaden ist).

Dein größter Fehler war jetzt schonmal dass du mit der gegnerischen Versicherung Kontakt aufgenommen hast!!!

Deinen Wagen bringst du zuerst einmal zur (Vertrags-)Werkstatt deines Vertrauens, die kümmern sich auch um nen Gutachter. Mit dem Gutachten rennste dann schonmal vorsorglich zum Anwalt wenn du die erste Antwort von der Versicherung schriftlich hast um abzuklären ob du evtl. mehr rausschlagen kannst. Alles was du machst wird ohnehin von der Versicherung übernommen, als Geschädigter kannst du einschalten wen du willst ohne Rücksicht auf die Versicherung deines Gegners.

Wenn ich hier schon sowas lese man wäre verpflichtet unnötige Kosten zu verhindern..... Du hast als Geschädigter den Anspruch deinen Schaden ersetzt zu bekommen und die Kosten für ein Gutachten und wo du deinen Wagen hinbringst obliegt dir ganz allein. Ich hab mit der Gegnerischen Versicherung damals kein einziges Wort gesprochen oder gar schriftlich reagiert sondern einfach gemacht. Was juckt es mich wenn mein Gutachter 300€ teurer is am Ende wenn ich ihn eh nich bezahlen muss?

Dein größter Fehler war jetzt schonmal dass du mit der gegnerischen Versicherung Kontakt aufgenommen hast!!!

Falsch, die gegnerische Versicherung muss doch erfahren, dass einer ihrer Versicherungsnehmer einen Schaden verursacht hat.

Du hast als Geschädigter den Anspruch deinen Schaden ersetzt zu bekommen und die Kosten für ein Gutachten und wo du deinen Wagen hinbringst obliegt dir ganz allein.

Wenn er deinem Rat folgt, könnte es möglich sein, dass er einen Teil der Kosten selbst zahlen muss.

Solche Kommentare sollte man nur dann schreiben, wenn man sich mit Gesetzen und Urteilen des BGH auskennt. Was bei dir aber nicht zutrifft.

@Apolon

Komisch hat bei mir funktioniert, natürlich muss der Unfall dazu polizeilich aufgenommen wurden sein aber dass setze ich mal vorraus. Ich bin schlichtweg nicht ans Telefon gegangen als mich die Versicherung versucht hat zu erreichen, habe den Wagen bei der Vertragswerkstatt abgegeben und die haben nen Gutachter bestellt. Mit dem Gutachter hab ich dann alles abgesprochen bei der Begutachtung und hab zusätzliche Unterlagen übergeben zwecks Werterfeststellung. Am Ende hab ich nur den Scheck bekommen und ihn eingelöst bei der Bank.

Die gegnerische Versicherung kann dir keine Werkstatt vorschreiben. Sie kann ihrem EIGENEN Versicherungsnehmer einen Rabatt einräumen, wenn dieser eine Vertragswerkstatt aufsucht. Zwingen kann sie dazu niemanden.

Wie hoch eine Entschädigung ausfällt, kann dir NIEMAND sagen, ohne das Fahrzeug gesehen zu haben.

Du brauchst keine Werkstatt, sondern einen Sachverständigen/Gutachter.

Nimm blos nicht den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen, sondern such dir selbst einen Gutachter. Den bezahlt die gegnerische Versicherung. Wenn du keinen Gutachter kennst, dann frage in der Werkstatt deines Vertrauens.

Im Gutachten steht dann auch die Wertminderung.