Gegnerische Versicherung will ein Unfallgutachten in Auftrag geben, aber ggf. auf meine Kosten. Was tun?
Hi,
ich hatte am 14.07 einen "Unfall": Ich hatte mein Fzg. in einer öffentlichen Tiefgarage geparkt, der Stellplatz neben mir leer. Als ich zurück kam, stand ein Fzg neben mir so dicht geparkt, dass ich über die Fahrertüre nicht einsteigen konnte (siehe Bild, mein Auto ist der Golf) Habe mich also über die Beifahrerseite in mein Auto gequetscht und bin aus der Lücke gefahren. Ich stieg aus, um zu überprüfen ob mich das Fzg nicht auch noch angefahren hat - und siehe da... Natürlich angefahren. Ich also zum Parkwächter, welcher mir "höflich" sagte des geht ihn nichts an ich soll zu Polizei.. Ich also zur Polizei gefahren, diese haben Spurensicherung vorgenommen, Kennzeichen vom "Verursacher" aufgenommen und Anzeige erstattet. Ich hab den Schaden bei der Gegnerischen Versicherung gemeldet. Jedoch wird von dem Fahrer des anderen Fzg's die Verursachung bestritten, er hätte auch zwei Zeugen die in extra in die zu enge Parklücke eingewiesen hätten, die haben nichts gesehen und behaupten ich hätte die Beschädigung auch beim Ein/Ausparken verursachen können. Ich bin kerzengerade aus meiner Lücke gefahren, kann den Schaden nicht verursacht haben! Mein Rad stand weiter vorne als dessen. Die Beschädigung an meinem Fzg ist oberhalb des Rades, das beim Gegner hinterhalb des Rades!!!
Jetzt schreibt mir die gegnerische Versicherung ich nicht nachweisen kann dass es dessen Versicherungsnehmer der Verursacher war und sie würden ein Unfallgutachten beauftragen, jedoch nur wenn ich bestätigte dass ich die Kosten übernehmen wenn sich herausstellt dass deren Kunde nicht schuld ist.
Ich war es zu 100% nicht aber ich habe Angst dass der Gutachter da Mist baut und ich auf den Kosten sitzen bleibe.
Was würdet ihr raten?



9 Antworten

Es ist nicht unüblich, dass Versicherungen ein Gutachten verlangen, wenn der Schaden bestritten wird.
Hier kannst du mehr dazu lesen:
www.bussgeldkatalog.org/kfz-gutachten/
Wenn Gutachter, dann würde ich aber nicht den von der Versicherung nehmen, sondern einen eigenen beauftragen. Die Versicherungsgutachter haben den Ruf, im Zweifelsfalle für die Versicherung zu entscheiden, weil sie von denen finanziell abhängig sind. Du kannst z.B. auch zu einem Gutachter fahren, im kurz den Fall schildern uund ihn dann direkt danach fragen, was ein Gutachten zur Feststellung des Verursachers kosten würde. Dann kannst du immer noch entscheiden, ob du das Geld investieren möchtest. Sollte sich herausstellen, dass der andere tatsächlich Schuld hat, bekommst du das Geld fürs Gutachten von der gegenrischen Versicherung zurück, ansonsten musst du selber bezahlen.

Da kann ich Dir nur raten, das abzulehnen.
Das gutachten wid ja parteiisch beauftargt duch die VErsicherung Deines Gegners, gehe mal davon aus, dass es gegen dich ausfällt und dann sollst Du das auch noch bezahlen.
Wenn Du einen (forensischen) Gutachter beauftragst, musst Du ihn auch bezahlen, das Gutahcten wird die gegnerische EVrsicherung als pateiisch einstufen und ablehnen.
Dir bleibt eigentlich nur eine Klage der Versicherung abzuwarten oder besser noch, selbst Klage zu erheben.
Dann wird das Gericht einen forensischen Gutachter bestellen, der dann auch unparteiisch beaftragt wird.
Berate Dich darüber mit einem Anwalt.

Wenn du sooo sicher bist, kann eigentlich nichts passieren. Gutachter sind vereidigt, und machen ihren Job gut.
Notfalls einen Anwalt fragen, ob man das nicht "umdrehen" kann:
DU beauftragst einen Gutachter, wenn die Versicherung erklärt, dass sie zahlt, wenn Ihr Kunde Schuld hat. Wahrscheinlich wird sie das nicht tun, sondern den Schaden direkt zahlen.

Ok, dann entweder eigenen Gutachter, oder mal warten, was die Versicherung macht, wenn du keine Kostenübernahmeerklärung abgibst. Schlimmstenfalls gehts vor Gericht, dann kann das Gericht einen Gutachter bestellen.

Ja darauf wird es wohl hinaus laufen, ein Gutachten zur Höhe gibt es ja nur kein Unfallgutachten. Meine Versicherung hat den Schaden ggü dem "Schädiger" abgelehnt weil dessen Unfallanalyse mir zustimmt.

Beauftrage Du einen Gutachter Deines Vertrauens in Absprache mit der gegnerischen Versicherung

Ein Gutachten zur Höhe meines Schaden gibt es schon. Es geht ja hier um ein Unfallgutachten um den Schadenshergang zu rekonstruieren.

das meinte ich auch

Also, unsere Gutachter hier können feststellen, welches Fahrzeug gestanden hat und welches nicht.
Ein AS hat seinen Schaden eben zu belegen, und wenn er es nicht kann, gibt es eben nichts. Alles eigentlich ganz einfach.
Frage doch einfach mal Deinen Gutachter (über Deinen Schrauber?), wie er das Schadensbild so sieht.
Ich habe bereits einen Anwalt. Er rät mir davon ab es zuzusagen.