Gegnerische Versicherung will ein Unfallgutachten in Auftrag geben, aber ggf. auf meine Kosten. Was tun?
Hi,
ich hatte am 14.07 einen "Unfall": Ich hatte mein Fzg. in einer öffentlichen Tiefgarage geparkt, der Stellplatz neben mir leer. Als ich zurück kam, stand ein Fzg neben mir so dicht geparkt, dass ich über die Fahrertüre nicht einsteigen konnte (siehe Bild, mein Auto ist der Golf) Habe mich also über die Beifahrerseite in mein Auto gequetscht und bin aus der Lücke gefahren. Ich stieg aus, um zu überprüfen ob mich das Fzg nicht auch noch angefahren hat - und siehe da... Natürlich angefahren. Ich also zum Parkwächter, welcher mir "höflich" sagte des geht ihn nichts an ich soll zu Polizei.. Ich also zur Polizei gefahren, diese haben Spurensicherung vorgenommen, Kennzeichen vom "Verursacher" aufgenommen und Anzeige erstattet. Ich hab den Schaden bei der Gegnerischen Versicherung gemeldet. Jedoch wird von dem Fahrer des anderen Fzg's die Verursachung bestritten, er hätte auch zwei Zeugen die in extra in die zu enge Parklücke eingewiesen hätten, die haben nichts gesehen und behaupten ich hätte die Beschädigung auch beim Ein/Ausparken verursachen können. Ich bin kerzengerade aus meiner Lücke gefahren, kann den Schaden nicht verursacht haben! Mein Rad stand weiter vorne als dessen. Die Beschädigung an meinem Fzg ist oberhalb des Rades, das beim Gegner hinterhalb des Rades!!!
Jetzt schreibt mir die gegnerische Versicherung ich nicht nachweisen kann dass es dessen Versicherungsnehmer der Verursacher war und sie würden ein Unfallgutachten beauftragen, jedoch nur wenn ich bestätigte dass ich die Kosten übernehmen wenn sich herausstellt dass deren Kunde nicht schuld ist.
Ich war es zu 100% nicht aber ich habe Angst dass der Gutachter da Mist baut und ich auf den Kosten sitzen bleibe.
Was würdet ihr raten?
8 Antworten
Die Versicherung muss zur Beweissicherung die Kosten selbst übernehmen, denn die möchte ja die Ansprüche des Gegners ( deine Ansprüche ) abwehren. Die Versicherung versucht einen Dummen zu finden, der die Kosten übernimmt. Du musst gar keinem Gutachten zustimmen. Du hast ein Gutachten zur Schadenhöhe eingereicht. Du hast deine Ansprüche beziffert. Wenn die Versicherung einen Grund hat abzulehnen, dann soll sie dieses tun, damit du Klage einreichen kannst. Auch gegen die Zeugen wegen Falschaussage. Auf dem normalen Weg wird die Versicherung ablehnen, da der Gegner 2 Zeugen hat. Wenn ich 2 Personen benötige, die mich in diese Parklücke einweisen, dann kann ich sowieso kein Auto fahren.
Wenn deine Versicherung den Schaden an den Gegner bereits abgelehnt hat, trotz der beiden Zeugen, dann sollte das die Argumentation von deinem RAW sein. Wer sind denn die Zeugen? Seine Frau und der Nachbar? Die Versicherung hat Unfallgutachter, die für die Versicherung arbeiten und ein Butterbrot kosten.
Welche Versicherung stellt sich denn hier so Kundenfreundlich an?
Hörst du deinem Anwalt vielleicht nicht richtig zu?
Als Kläger musst du nachweisen, dass der Beklagte irgendeine Schuld hat.
Die Antwort ist keines Danks wert, sondern einfach Quatsch. Die Gutachterkosten trägt der Verursacher.
Hast du also gelogen, werden die Gutachterkosten dir sowieso in Rechnung gestellt. Die Kostenübernahmeerklärung dient lediglich dazu, dass du dann auch unkompliziert bezahlst oder das recht kurzweilige und simpele, gerichtliche Mahnverfahren gegen dich eröffnet werden kann, anstatt dass der gesamte Vorfall noch durch die Instanzen bestritten werden muss, obwohl deine Schuld dann bereits feststünde.
Sprich doch noch mal in Ruhe mit einem Anwalt darüber.
Wenn du sooo sicher bist, kann eigentlich nichts passieren. Gutachter sind vereidigt, und machen ihren Job gut.
Notfalls einen Anwalt fragen, ob man das nicht "umdrehen" kann:
DU beauftragst einen Gutachter, wenn die Versicherung erklärt, dass sie zahlt, wenn Ihr Kunde Schuld hat. Wahrscheinlich wird sie das nicht tun, sondern den Schaden direkt zahlen.
Ich habe bereits einen Anwalt. Er rät mir davon ab es zuzusagen.
Ok, dann entweder eigenen Gutachter, oder mal warten, was die Versicherung macht, wenn du keine Kostenübernahmeerklärung abgibst. Schlimmstenfalls gehts vor Gericht, dann kann das Gericht einen Gutachter bestellen.
Ja darauf wird es wohl hinaus laufen, ein Gutachten zur Höhe gibt es ja nur kein Unfallgutachten. Meine Versicherung hat den Schaden ggü dem "Schädiger" abgelehnt weil dessen Unfallanalyse mir zustimmt.
Also, unsere Gutachter hier können feststellen, welches Fahrzeug gestanden hat und welches nicht.
Ein AS hat seinen Schaden eben zu belegen, und wenn er es nicht kann, gibt es eben nichts. Alles eigentlich ganz einfach.
Frage doch einfach mal Deinen Gutachter (über Deinen Schrauber?), wie er das Schadensbild so sieht.
Anhand dieser beiden Schadensbilder habe ich erhebliche Zweifel das die hier abgebildeten Schäden von dem gleichen Ereignis verursacht wurden. Von daher sehe ich die Chancen für den TE sehr schlecht.
Da kann ich Dir nur raten, das abzulehnen.
Das gutachten wid ja parteiisch beauftargt duch die VErsicherung Deines Gegners, gehe mal davon aus, dass es gegen dich ausfällt und dann sollst Du das auch noch bezahlen.
Wenn Du einen (forensischen) Gutachter beauftragst, musst Du ihn auch bezahlen, das Gutahcten wird die gegnerische EVrsicherung als pateiisch einstufen und ablehnen.
Dir bleibt eigentlich nur eine Klage der Versicherung abzuwarten oder besser noch, selbst Klage zu erheben.
Dann wird das Gericht einen forensischen Gutachter bestellen, der dann auch unparteiisch beaftragt wird.
Berate Dich darüber mit einem Anwalt.
Danke für die Antwort. Mir wurde es anders gesagt - dass ich als Geschädigter nachweisen muss dass der Gegner den Schaden verursacht hat. Laut deren Versicherung kann ich jedoch nicht nachweisen dass der Schaden von deren Kunden verursacht wurde eben weil sie Zeugen haben und ich nicht...
Sehe ich genauso mit dem Fahren. Er hat sogar selber in seiner Zeugenvernehmung angegeben dass er sich gefragt hat wie der Fahrer (also ich) wohl in sein Fzg einsteigen kann...