Anstiftung oder mittelbare Täterschaft?

2 Antworten

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Gibt es ein strafbarkeitsdefizit beim vortätet?

Ansonsten helfen zur Abgrenzung auch Tatherrschaft, täterwille, verantwortigkeitsprinzip

jurafragen164 
Fragesteller
 14.03.2022, 19:27

muss ich dann aber mit mittelbarer Täterschafts Prüfung anfangen, die dann abbrechen und Anstiftung prüfen? und wo findet die Abgrenzung konkret statt?

MrRecht  14.03.2022, 19:42
@jurafragen164

Kommt auf den Sachverhalt an.
Du prüfst zunächst den Tatnächsten. In der mittelbaren Täterschaft müsstest du dann bei Zurechnung der tathandlung abgrenzen

jurafragen164 
Fragesteller
 14.03.2022, 20:30
@MrRecht

Okay danke

Suche Schlüsselwörter wie “gemeinsamer Tatplan”. Darüber kannst du die beiden Beteiligungsformen abgrenzen.