Was ist der unterschied zwischen §140 STPO und §68 JGG?

5 Antworten

In den genannen §§ wird niemandem irgendetwas vorgeworfen. Dass in einem Schreiben nur § 140 StGB erwähnt wird, liegt möglicherweise daran, dass derjenige bereits das 21. Lebensjahr vollendet hat und Jugendstrafrecht nicht mehr angewendet werden kann, während der andere zwischen 18 und 21 ist, in dem Alter ist die Anwendung des Jugendstrafrechts u.U. noch möglich.

Anonymus123894 
Fragesteller
 02.01.2022, 15:10

Okay komisch, weil beide sind gerade 17 geworden?

PatrickLassan  02.01.2022, 15:13
@Anonymus123894

Dann war's eben ein Versäumnis oder ein Versehen seitens der Staatsanwaltschaft.

Anonymus123894 
Fragesteller
 02.01.2022, 15:14
@PatrickLassan

Okay danke dir ...

Es wird sich bei der einen Sache eben um eine Jugendstrafverfahren handeln. Die Regelungen für eine Pflichtverteidigung im Jugendstrafrecht sind anders als im Erwachsenenstrafrecht, ein Pflichtverteidigung ist hier bereits unter "leichteren" Voraussetzungen notwendig.

Die beiden "Kandidaten" sollten sich schonmal nach zwei guten Verteidigern umsehen, es geht in der Sache wahrscheinlich nicht um Eierdieberei.

Das Eine ist Jugendstrafverfahren und

das Andere ist im Strafverfahren gegen einen mündigen Bürger begründet.

Spätestens mit der Zustellung der Anklage kann folgendes vom Gericht bestimmt werden: Ihnen soll ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Sie können binnen einer Woche einen Anwalt Ihrer Wahl / Ihres Vertrauens benennen. Anderenfalls wird das Gericht von Amts wegen Ihnen einen Pflichtverteidiger beiordnen.

Dies ist nun offensichtlich geschehen.

Den Anspruch auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers kannst du im

§ 140 Abs. 1 StPO nachlesen

Woher ich das weiß:Recherche

Das sind doch keine Tatvorwuerfe. Es geht in beiden Faellen um die Notwendigkeit einer Verteidigung. Einer wird wohl noch keine 21 sein, der andere schon.