Anspruch auf Witwenrente einer ausländischen Witwe aus Heirat mit Schweizer Bürger?
Ich habe eine 50-jährige Halbschwester in Serbien, die kürzlich einen 78-jährigen Auslandsschweizer in Serbien geheiratet hat. Soweit ich weiß, wurde aus Liebe geheiratet. Zumal ich nicht weiß, ob die Ehe auch in der Schweiz anerkannt wird (bei dem Altersunterschied werden die Behörden womöglich schon misstrauisch reagieren, ob denn nicht die Ehe aus anderen Gründen außer der Liebe geschlossen wurde), möchte ich trotzdem Leute, die in der Schweiz leben oder sich mit dem Schweizer Rentensystem (3-Säulen-System) auskennen, fragen, inwiefern sie Anspruch auf Witwenrente im Falle eines Todesfalls des schweizerischen Ehegatten hätte. Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!
3 Antworten
Sie hat keinen Anspruch auf eine Schweizer Witwenrente. Diese wird nur gewährt wenn der Altersunterschied nicht mehr als 20 Jahre beträgt.
ja zu dem maximalen Altersunterschied gibt es auch ein Mindestalter und eine Mindestdauer der Ehe...die weiss ich aber jetzt nicht auswendig...
So hab mich schlau gemacht zusätzlich zu den max 20 Jahren Altersunterschied muss das 45 Altersjahr vollendet sein und die Frau muss 5 Jahre verheiratet gewesen sein ... (wenn Kinder vorhanden sind gelten andere Regeln)
Die Ehe wurde kürzlich vor paar Tagen geschlossen, beide kinderlos - wobei der Auslandsschweizer aus der vorherigen Ehe Kinder hat (Ehe in der Schweiz geschlossen und geschieden) - Ex-Frau und Kinder leben in der Schweiz.
Da wär ich nicht sicher.
Bei was bist Du Dir nicht sicher?
Das man keinen Anspruch hat und die Alterspanne 20 Jahre nicht überschreiten darf. Einfach nachschauen/fragen ->https://www.ahv-iv.ch/p/3.03.d
So ich muss Dir Recht geben..... meine Informationen sind wohl veraltet und da die ganze Schese ja in den letzten 5 Jahren komplett überarbeitet wurde habe ich nun wohl doch im Fall der Fälle ein anrecht auf eine Witwenrente.... Vielen Dank für diese Info ;O) man lernt nie aus!
Davon steht aber im aktuellen Gesetz meines Wissens nicht. Wo steht das ? Quelle ?
Die Ehe muss auf der Schweizer Botschaft in Belgrad registriert werden. Dadurch wird in der Schweiz am Heimatort der Familienausweis erstellt und zugeschickt, in Serbien wird dies ziemlich sicher durch das Konsulat erledigt. Hier wird sich auch zeigen, ob die Schweizer Behörden von einer Scheinehe ausgehen oder nicht. Falls ja, müssen triftige Beweise durch die Behörden vorgebracht werden.
Nach fünf Jahren Ehe wird sie rentenberechtigt, da die Ehefrau bereits über 45 Jahre alt ist. Normalerweise wird bei einer Witwe mit 64 geschaut, ob sie eine AHV zugut hat. Falls ja, wird entweder die AHV oder die Witwenrente ausbezahlt, je nachdem welche Rente höher ist. In diesem Fall wird keine AHV fällig, also bleibt die Witwenrente bis zum Lebensende der Ehefrau bestehen, es sei denn, sie heiratet nach dem Tod ihres Ehegatten einen anderen Mann.
Falls jemand findet, die Frau hätte diese Witwenrente nicht "verdient", da sie viel jünger ist als der Mann: Hat sie auch nicht. Der Ehemann hat aber sein ganzes Leben lang AHV-Beiträge einbezahlt und da ist die Witwenrente in der aktuellen Gesetzeslage inkludiert. Auch ledige oder geschiedene Männer finanzieren Witwenrenten mit ihren AHV-Beiträgen, obwohl ihre Partnerinnen dereinst nicht davon profitieren können. Darum heisst es ja "Sozialversicherung".
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19460217/index.html#id-1-3-a-ihni1https://www.ahv-iv.ch/p/3.03.d
Meine Infos beziehen sich auf die Witwenrente der AHV und nicht auf die Witwenrente der Pensionskasse. Diese sind anders und individuell geregelt.
Die Ehe muss zwingend in der Schweiz anerkannt sein (d.h. Dokumente beglaubigt übersetzen lassen, nicht von einem Notar oder so). Möglich auch, dass das Paar in der Schweiz leben muss, das weiss ich nicht genau. Frag doch bei deiner kantonalen Ausgleichskasse/SVA (Sozialversichrungsanstalt) nach?
Es ist zwar möglich, die Rente ins Ausland "mitzunehmen" d.h. dort ausbezahlen zu lassen (es gibt Regelungen, welche Länder das sind). Aber in der Regel nur dann, wenn man zusammen in der Schweiz wohnte.
Nutz nix der Altersunterschied ist zu gross... woher ich das weiss? 1. Meine Mutter war glücklicherweise nur 19.5 Jahre jünger als mein Vater hatte also Anspruch auf Witwenrente... mein Lebenspartner und ich haben mehr als 20 Jahre Altersunterschied... wir haben eine private Vorsorge für mich treffen müssen weil ich keinen Anspruch auf eine Schweizer Witwenrente habe, sollte er einmal sterben auch wenn ich nun schon 18 Jahre mit Ihm verheiratet bin... ich spreche also aus Erfahrung.
Sprichst Du von der Witwenrente der AHV ? So etwas habe ich noch nie im Gesetz gelesen oder davon gehört. Geht es bei Deinem Posting nicht eher um die Witwenrente der Pensionskasse ? Poste mir sonst bitte eine Quelle, danke.
Hast du eine Quelle?
Danke, so ähnlich hätte ich es mir auch gedacht. So ist es nämlich auch in Deutschland geregelt und deutsches und schweizerisches Recht sind sich in vielen Punkten gleich oder sehr ähnlich. Irgendwo hab ich aber gelesen, die Witwe müsste über 45 Jahre alt sein und seit mindestens 5 Jahren mit dem schweizerischen Ehegatten verheiratet sein. Bin mir aber nicht sicher ob und in welchem Zusammenhang das stimmt.