Anspruch auf Witwenrente einer ausländischen Witwe aus Heirat mit Schweizer Bürger?

3 Antworten

Sie hat keinen Anspruch auf eine Schweizer Witwenrente. Diese wird nur gewährt wenn der Altersunterschied nicht mehr als 20 Jahre beträgt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
miroslavbozhich 
Fragesteller
 15.07.2018, 15:22

Danke, so ähnlich hätte ich es mir auch gedacht. So ist es nämlich auch in Deutschland geregelt und deutsches und schweizerisches Recht sind sich in vielen Punkten gleich oder sehr ähnlich. Irgendwo hab ich aber gelesen, die Witwe müsste über 45 Jahre alt sein und seit mindestens 5 Jahren mit dem schweizerischen Ehegatten verheiratet sein. Bin mir aber nicht sicher ob und in welchem Zusammenhang das stimmt.

Narva  15.07.2018, 15:40
@miroslavbozhich

ja zu dem maximalen Altersunterschied gibt es auch ein Mindestalter und eine Mindestdauer der Ehe...die weiss ich aber jetzt nicht auswendig...

Narva  15.07.2018, 16:07
@miroslavbozhich

So hab mich schlau gemacht zusätzlich zu den max 20 Jahren Altersunterschied muss das 45 Altersjahr vollendet sein und die Frau muss 5 Jahre verheiratet gewesen sein ... (wenn Kinder vorhanden sind gelten andere Regeln)

miroslavbozhich 
Fragesteller
 15.07.2018, 16:41
@Narva

Die Ehe wurde kürzlich vor paar Tagen geschlossen, beide kinderlos - wobei der Auslandsschweizer aus der vorherigen Ehe Kinder hat (Ehe in der Schweiz geschlossen und geschieden) - Ex-Frau und Kinder leben in der Schweiz.

cateye87T  15.07.2018, 15:49

Da wär ich nicht sicher.

Narva  15.07.2018, 16:02
@cateye87T

Bei was bist Du Dir nicht sicher?

Narva  15.07.2018, 16:36
@cateye87T

So ich muss Dir Recht geben..... meine Informationen sind wohl veraltet und da die ganze Schese ja in den letzten 5 Jahren komplett überarbeitet wurde habe ich nun wohl doch im Fall der Fälle ein anrecht auf eine Witwenrente.... Vielen Dank für diese Info ;O) man lernt nie aus!

bobby68  15.07.2018, 20:52

Davon steht aber im aktuellen Gesetz meines Wissens nicht. Wo steht das ? Quelle ?

Die Ehe muss auf der Schweizer Botschaft in Belgrad registriert werden. Dadurch wird in der Schweiz am Heimatort der Familienausweis erstellt und zugeschickt, in Serbien wird dies ziemlich sicher durch das Konsulat erledigt. Hier wird sich auch zeigen, ob die Schweizer Behörden von einer Scheinehe ausgehen oder nicht. Falls ja, müssen triftige Beweise durch die Behörden vorgebracht werden.

Nach fünf Jahren Ehe wird sie rentenberechtigt, da die Ehefrau bereits über 45 Jahre alt ist. Normalerweise wird bei einer Witwe mit 64 geschaut, ob sie eine AHV zugut hat. Falls ja, wird entweder die AHV oder die Witwenrente ausbezahlt, je nachdem welche Rente höher ist. In diesem Fall wird keine AHV fällig, also bleibt die Witwenrente bis zum Lebensende der Ehefrau bestehen, es sei denn, sie heiratet nach dem Tod ihres Ehegatten einen anderen Mann.

Falls jemand findet, die Frau hätte diese Witwenrente nicht "verdient", da sie viel jünger ist als der Mann: Hat sie auch nicht. Der Ehemann hat aber sein ganzes Leben lang AHV-Beiträge einbezahlt und da ist die Witwenrente in der aktuellen Gesetzeslage inkludiert. Auch ledige oder geschiedene Männer finanzieren Witwenrenten mit ihren AHV-Beiträgen, obwohl ihre Partnerinnen dereinst nicht davon profitieren können. Darum heisst es ja "Sozialversicherung".

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19460217/index.html#id-1-3-a-ihni1

https://www.ahv-iv.ch/p/3.03.d

Meine Infos beziehen sich auf die Witwenrente der AHV und nicht auf die Witwenrente der Pensionskasse. Diese sind anders und individuell geregelt.

Woher ich das weiß:Recherche

Die Ehe muss zwingend in der Schweiz anerkannt sein (d.h. Dokumente beglaubigt übersetzen lassen, nicht von einem Notar oder so). Möglich auch, dass das Paar in der Schweiz leben muss, das weiss ich nicht genau. Frag doch bei deiner kantonalen Ausgleichskasse/SVA (Sozialversichrungsanstalt) nach?

Es ist zwar möglich, die Rente ins Ausland "mitzunehmen" d.h. dort ausbezahlen zu lassen (es gibt Regelungen, welche Länder das sind). Aber in der Regel nur dann, wenn man zusammen in der Schweiz wohnte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Narva  15.07.2018, 16:12

Nutz nix der Altersunterschied ist zu gross... woher ich das weiss? 1. Meine Mutter war glücklicherweise nur 19.5 Jahre jünger als mein Vater hatte also Anspruch auf Witwenrente... mein Lebenspartner und ich haben mehr als 20 Jahre Altersunterschied... wir haben eine private Vorsorge für mich treffen müssen weil ich keinen Anspruch auf eine Schweizer Witwenrente habe, sollte er einmal sterben auch wenn ich nun schon 18 Jahre mit Ihm verheiratet bin... ich spreche also aus Erfahrung.

bobby68  15.07.2018, 21:13
@Narva

Sprichst Du von der Witwenrente der AHV ? So etwas habe ich noch nie im Gesetz gelesen oder davon gehört. Geht es bei Deinem Posting nicht eher um die Witwenrente der Pensionskasse ? Poste mir sonst bitte eine Quelle, danke.

cateye87T  15.07.2018, 22:55
@Narva

Hast du eine Quelle?