Bekommt man als Arztwitwe auch Rente des Mannes wenn man getrennt lebte aber nicht geschieden war?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es handelt sich sicherlich um eine private Rentenversicherung, da Ärzte ja von der gesetzlichen Pflichtversicherung befreit sind.

Private Rentenversicherungen haben eigene Satzungen. Sie kann dies natürlich von einem Anwalt prüfen lassen, ob dies so ist und ihr als getrennt lebender Witwe nichts aus dieser Versicherung zusteht.

In der Satzung steht nichts zu getrennt lebenden Eheleuten. Nur, dass sofern die Ehe beim Tod noch kein Jahr bestanden hat, es keinen Anspruch auf Rente gibt. Das trfifft ja nicht zu. 

Moralisch wäre es richtig so aber ob das gesetzlich so korrekt ist keine Ahnung.

Im Leben sind die beiden nicht klar gekommen und deshalb auch die Trennung aber nach seinem Tod abstauben wollen ist doch recht fragwürdig.

Trotz allem ist sie gesetzlich die Witwe und deshalb würde ich das mit Hilfe eines Anwalts klären lassen.

Sie "staubt" nichts ab, sie hat die Trennung nicht gewollt und nicht verursacht! 

@Abakus2015

Nur durch eine Scheidung hätte es einen sauberen Versorgungsausgleich gegeben.

Warum hat sie sich denn nicht scheiden lassen?

Ist es die Rente der Ärzteversorgung ist, müsste dort auch eine Hinterbliebenenversorgung enthalten sein (also Witwenrente).

Bei privaten Rentenversicherern ist das nicht zwingend der Fall.

Ärzte können ihr Altersversorgung selbst planen. Eine private Rentenversicherung kann ohne weiteres so abgeschlossen sein, dass es KEINE  Hinterbliebenenversorgung gibt.

Was sagt denn das Versorgungswerk der Ärzte