Nach dem Tod des Ehegatten verkauft die Witwe das gemeinsame Haus. Welche Ansprüche haben die Kinde

10 Antworten

Nach dem Erbrecht sind die Kinder erbberechtigt, die Witwe nicht.

Allerdings steht ein Testament mit seinen Regelungen höher als die gesetzliche Erbfolge.

In den meisten Fällen schließen Ehegatten ein Testament auf Gegenseitigkeit, d.h. der jeweils überlebende Ehegatte erbt. Erst nach dessen Tod greift die gesetzliche Erbfolge, es sei denn, das Testament greift auch hier ein.

Es gibt die Möglichkeit, einen Pflichtteil einzuklagen unter bestimmten Voraussetzungen.

imager761  28.09.2011, 13:02

Nach dem Erbrecht sind die Kinder erbberechtigt, die Witwe nicht.

Falsch. Der Ehepartner ist gesetzlicher Erbe. Bei Zugewinn erbt er 50% des Nachlasses (25% Erbe und 25% Zugewinn), bei Gütertrennung 25% (3 oder mehr Kinder), 33,3 % (2 K.) oder 50% (1 K.) :-O

Die Kinder können ihr Pflichtteil verlangen.Eine Hälfte des Erlöses gehört der Ehefrau, und die andere Hälfte wird unter der Ehefrau und den Kindern aufgeteilt.

CrazyDaisy  28.09.2011, 12:33

Korrekt.

Keine das das Haus nach dem Tod ihr gehört sofern er die Kinder nicht als "mitbesitzer" im Testament festgelegt hat :)

CrazyDaisy  28.09.2011, 12:31

Sein Anteil am gemeinsamen Haus gehört zur Erbmasse, insofern haben die Kinder auch daran einen Pflichtteil.

binima  28.09.2011, 12:33
@CrazyDaisy

kommt auf das Testament an, vielleicht wae die Frau alleinerbin dann bekommen kinder nur Pflichtteil

CrazyDaisy  28.09.2011, 12:38
@binima

Der Pflichtteil bezieht sich auf das gesamte Vermögen, dazu gehören auch Immobilien.

imager761  28.09.2011, 12:42
@CrazyDaisy

Sofern die Immobilie überhaupt im (Mit-)Eigentum des Verstorbenen lag :-O

CrazyDaisy  28.09.2011, 12:43
@imager761

Es war vom "gemeinsamen" Haus die Rede.

imager761  28.09.2011, 12:46
@CrazyDaisy

Der Pflichtteil bezieht sich auf das gesamte Vermögen, dazu gehören auch Immobilien.

Nein, der Pflichtteil bezieht sich auf den Nachlass des Verstorbenen - wurde das Haus der Witwe als Vermächtnis zugewandt, gehört es nicht dazu und die Kinder haben gerade keine Ansprüche daran:-O

Ist der Klassiker schlechthin, um dem überlebenden Parner einen ruhigen Lebensabend in gewohnter Umgebung eines gemeinsamen Hauses zu ermöglichen, ohne das die Kinder mit Pflichtteilsforderungen einen Verkauf und Auszug erzwingen können :-)

imager761  28.09.2011, 12:55
@CrazyDaisy

Gemeinsam bedeutet weder hälftig noch schließt es Nießbrauch, Wohnrecht, Alleinerbschaft oder freie Verfügung bei Verkauf aus :-)

CrazyDaisy  28.09.2011, 12:58
@imager761

Somit könnte ja der Verstorbene zu Lebzeiten sein gesamtes Vermögen als Vermächtnis der Witwe zuwenden und damit die Kinder um ihr Pflichtteil bringen?! Spannend...

imager761  28.09.2011, 13:26
@CrazyDaisy

Der Pflichtteil besteht ja immer noch an dem übrigen Vermögen. Und nach dem Tode der Witwe erst recht als volles Erbe. Dann kann der erfüllt werden - nicht vorher.

Sie erst einmal zu versorgen, einen ruhigen Lebensabend in gewohnter Umgebung zuzusichern, bevor fordernde Erben die Mutter in ein Pflegeheim oder billige Wohnung abschieben, um schnell das gemeinsame Haus aus Profitgier zu verscherbeln, eine durchaus vernünftige, verantwortungsbewusste Sache :-)

CrazyDaisy  28.09.2011, 15:27
@imager761

Und wenn kein übriges Vermögen vorhanden ist? Soll vorkommen. Ich kenne es so, wie costacalida es beschreibt. 3/4 geht an die Witwe, 1/4 an die Kinder. Völlig unabhängig davon, ob es sich um Immobilien oder Sparkassenbuch handelt.

thebomberhud  28.09.2011, 12:31

Kann in Deutschland abweichen da ich Schweizer bin :)

kommt darauf an... haben die Kinder mit der Witwe geerbt? Also sind sie Mitbesitzer? Wenn nicht, dann haben sie gar keinen Anspruch

PeRiBa  28.09.2011, 12:31

Ach, ja....................

Bei gesetzlicher Erbfolge, erben die Frau und die Kinder gemeinsam jeweils die Hälfte des Besitzes des Vaters/Mannes.

Sprich der Frau gehören dann 3/4 des Hauses, den Kindern zusammen 1/4.

Daher leiten sich dann acuh andprüche ab. Aber wer will das in so einer Situation schon??

steinzeitwissen  28.09.2011, 12:35

Stimmt nicht.

42DieAntwort42  28.09.2011, 12:59
@steinzeitwissen

Klar stimmt das, hab ich selbst grade eben erst durchgemacht!

imager761  28.09.2011, 13:05
@42DieAntwort42

Dann hast du dich über den Tisch ziehen lassen oder dein Anwalt hat das Geld :-O

Bei Gütertrennung wäre es bei drei Kindern genau umgekehrt, beim Regelfall Zugewinngemeinschaft erbt die Witwe die Hälfte, die andere Hälfte teilen sich alle Kinder des Verstorbenen anteilig.