Hinterbliebenenrente BG?

2 Antworten

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Sikvaruli 
Fragesteller
 31.08.2017, 12:01

Das ist mir bekannt, Danke. Wie sicher, dass dem Antrag zugestimmt wird?

Lokicorax  31.08.2017, 14:41
@Sikvaruli

Zu 100%?! Solange die Anspruchsvoraussetzungen geben sind:

§ 65 SGB VII Witwen- und Witwerrente

 

(1) Witwen oder Witwer von Versicherten erhalten eine Witwen- oder Witwerrente,

solange sie nicht wieder geheiratet

haben. Der Anspruch auf eine Rente nach Absatz 2 Nr. 2 besteht längstens für 24 Kalendermonate nach Ablauf des Monats, in dem der Ehegatte verstorben ist.

(2) Die Rente beträgt

 

1. zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes bis zum Ablauf des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem der Ehegatte verstorben ist,
 
2. 30 vom Hundert des Jahresarbeitsverdienstes nach Ablauf des dritten Kalendermonats,
 
3. 40 vom Hundert des Jahresarbeitsverdienstes nach Ablauf des dritten Kalendermonats,
 
a) solange Witwen oder Witwer ein waisenrentenberechtigtes Kind erziehen oder für ein Kind sorgen, das wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung Anspruch auf Waisenrente hat oder nur deswegen nicht hat, weil das 27. Lebensjahr vollendet wurde,
 
b) wenn Witwen oder Witwer das 47. Lebensjahr vollendet haben oder
 
c) solange Witwen oder Witwer erwerbsgemindert, berufs- oder erwerbsunfähig im Sinne des Sechsten Buches sind; Entscheidungen des Trägers der Rentenversicherung über Erwerbsminderung, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit sind für den Unfallversicherungsträger bindend.

Eine andere Frage ist höchstens, ob die Rente wegen Einkommens oder wegen einer Rente aus der Rentenversicherung eventuell gekürzt wird. Das aber kann bei der DRV geklärt werden.

Ja, man muss sie allerdings beantragen, also sie wird nicht automatisch gezahlt.

Sikvaruli 
Fragesteller
 31.08.2017, 11:56

Antrag ist bereits gestellt. Die Frage ist jetzt, wie das Gremium entscheidet.

latricolore, UserMod Light  31.08.2017, 13:49
@Sikvaruli

Die Voraussetzungen für eine Witwenrente aus der deutschen Rentenversicherung findest du hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/1\_Lebenslagen/03\_Familie\_und\_Kinder/01\_Informationen\_zur\_Rente/07\_H\_Rente\_sichert\_Existenzen/H\_Rente\_sichert\_Existenzen\_node.html

Von dort wird er ja auch eine bezogen haben.
Es gilt in ihrem Fall das dort erwähnte alte Recht.

Ich schätze, dass die Voraussetzungen dieselben sind.