Kindergeld Rente für vor 1992 geboren Kinder.
Hallo,
meine Mutter (geb.1944) Vater (geb.1938) hat bevor Sie das erste Kind bekommen hat 1965 ihre Rente auszahlen lassen. War danach auch nur noch Hausfrau. 4 Kinder bis 1975. Nun gibt es ja eine Anrechnungszeit von 12 Monaten Erziehung. Seit 2001 ist meine Mutter Witwe und bekommt Witwenrente. Es wurde aber nie Rente für die Kinder gezahlt. Nach einem heutigen Anruf, bekam ich die Antwort "Ich solle es doch lassen und weiter abwarten, das bringt doch nichts, es würde sich ja alle 2 Jahre eh irgendwas ändern". Meine Frage. Besteht Anspruch? Dieser eventuell sogar rückwirkend?
Ich hoffe das ich eine kompetente Antwort bekomme, denn Anwälte reiben sich schon die Hände. ;(
LG
4 Antworten
Wartezeit
Leistungen aus der Rentenversicherung kann nur beanspruchen, wer ihr vorher bereits eine bestimmte Zeit angehört hat. Die Wartezeit ist somit eine Mindestversicherungszeit. Für die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren und die Wartezeiten von 15 Jahren und 20 Jahren werden Beitrags- und Ersatzzeiten sowie Monate aus dem Versorgungsausgleich und aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung berücksichtigt. Für die Wartezeit von 35 Jahren zusätzlich noch Anrechnungs-, Berücksichtigungs- und Zurechnungszeiten; somit alle rentenrechtlichen Zeiten.
Hallo nochmal,
also hier findest du den Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung (Formular: V800):
www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/217228/publicationFile/59383/V0800.pdf
PS: Ich würde mir aber trotzdem einen Termin geben lassen für die Rentenberatung vor Ort, um alle Rentenangelegenheiten zu klären! Persoalausweis der Muttter und die Geburtsurkunden für die 4 Kinder bitte nicht vergessen sowie das Schreiben mit der vorzeitigen Rentenauszahlung zur Beratung mitnehmen!
Ich hoffe das ich eine kompetente Antwort bekomme, denn Anwälte reiben sich schon die Hände...
Da braucht man/frau nicht gleich einen Anwalt, sondern da muß man/frau einfach einen Antrag stellen - so einfach ist das...
Hallo,
du bringst da einiges durcheinander: Da die Mutter sich die Rente 1965 hat auszahlen lassen, sind erst mal alle Rentenansprüche verfallen, da ja bereits ausgezahlt!
Will die Mutter jetzt wieder einen Rentenanspruch bei der gesetl. Rentenversicherung erwerben, dann muß sie erst mal die kleine Wartezeit mit 5 Jahren erfüllen! Durch die Kindererziehung für kinder vor 1992 geboren werden ihr 48 Monate Beitragszeiten für die Kindererziehung angerechnet. Diese erfolgt in der Regel automatisch durch die Deutsch Rentenversicherung Bund.
Was nicht automatisch, sondern nur auf Antrag erfolgt, ist die Berücksichtigungszeit von 10 Jahren pro Kind: Neben Beitragszeiten wegen Kindererziehung können Sie auch so genannte Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung erhalten. Diese wirken sich ebenfalls positiv auf die Rente aus. Die Berücksichtigungszeit für Kindererziehung beginnt mit dem Tag der Geburt des Kindes und endet genau nach zehn Jahren.
PS: Damit dürfte dann auch die kleine Wartezeit erfüllt sein!
Nachzahlung bei Kindererziehungszeiten wie DerHans bereits geantwortet hat:
Wer mit Kindererziehungszeiten die Mindestwartezeit von fünf Jahren bis zur Regelaltersgrenze nicht erfüllt hat und vor dem 1. Januar 1955 geboren ist, kann für die fehlenden Monate freiwillige Beiträge nachzahlen.
Da ihr Kinder alle vor 1992 geboren wurdet, hat deine Mutter eben nur einen Anspruch auf 48 Monate. Dann muss sie die Gesetzesänderung abwarten, dann bekommt sie eine eigene Rente.
Da dies bisher nur ein Entwurf ist, woher soll dann ein Nachzahlungsanspruch kommen?
Du kannst wirklich nur abwarte. Da wird dann ja irgendwann ein Stichtag genannt werden.
Deine Mutter hätte aber auch vorher längst 12 freiwillige Beiträge leisten können. Diese hätte sie mittlerweile längst wieder zurück gehabt.
Hallo,
danke erstmal für die Antwort. Aber du hast mich falsch verstanden oder ich habe mich falsch ausgedrückt.
Sie bekommt ja aktuell noch gar nichts, da wir erst vor kurzem davon erfahren haben das es sowas überhaupt gibt.
Die Rentenstelle meinte am Telefon einfach nur "Woher sollen wir wissen das Kinder da sind". Ist es so leicht für Die sich rauszureden. Wir Kinder sind ja über die Steuerkarte meines Vaters gelaufen, sollte dann nicht auch die Rentenstelle davon gewusst haben ?
LG
Hallo tekanes,
euer Problem ist, dass z.B. die Kinder-Berücksichtigungszeiten aus Unwissenheit gar nie beantragt worden sind, dann können sie auch nicht zur Rente berücksichtigt werden (siehe meine Antwort oben!). Wogegen die Anrechnung der Kinder-Erziehungszeiten automatisch erfolgen müßte!
Wir Kinder sind ja über die Steuerkarte meines Vaters gelaufen, sollte dann nicht auch die Rentenstelle davon gewusst haben ?
Aber Steuer hat doch nichts mit Rente zu tun - ihr müßt den Antrag auf Anrechnung der Kindererziehung und der Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten stellen für alle 4 Kinder! Hier mal schon der Link dafür: www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_antraege/_pdf/R2803.html
Gruß siola
Da wäre eine Rentenberatung vor Ort ganz, ganz dringend anzuraten - Sprechstunden gibt's normal in jedem Ort bzw. in jeder Stadt!
Infos hierzu findet ihr auch hier in der Broschüre:
www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232676/publicationFile/56110/kindererziehung_plus_fuer_die_rente.pdf