Scheidung wie ist das mit einer Investition vor der Ehe ins Haus?

5 Antworten

Bei einer Zugewinngemeinschaft gehört jedem das, was er vor der Ehe mitgebracht hat. Dies bedeutet es ist und bleibt dein Haus.

Wenn ihr nun gemeinsam etwas investiert, so muss die auch aufgeteilt werden. Wie das jetzt bei einer alleinigen Investition deines Mannes in das Dach ist kann ich jedoch auch nicht genau sagen. Dies wären jetzt auch nur Spekulationen und Mutmaßungen.

Ich würde einen zuständigen Anwalt aufsuchen und mit ihm diese Dinge durchgehen und dir so Klarheit schaffen.

Soweit ich es weiß hat er gar keinen Anspruch darauf weil er nicht im Grundbuch eingetragen ist.

ich glaube, da solltest du einen anwalt konsultieren. hier kann man dir nur laienrat geben, der auch noch nichtmal korrekt sein muss.

Hatte er die fünfzigtausend Euro schon vor der Ehe? Dann hat er ein Anrecht darauf, denn alles, was in die Ehe eingebracht wurde, fällt nicht unter den Zugewinn. Hat er das Geld erst in der Ehe erwirtschaftet, war eine Hälfte ja sowieso dein Geld (wegen der Zugewinngemeinschaft).

Ja das Geld stammt aus einem Hausverkauf, welches ihm anteilig gehörte. Hausverkauf und Geld stammen somit von vor der Ehe.

@Diana50

Dann kann er Ansprüche stellen.

Nein. Es gibt dazu diverse Urteile. Google mal.

Hallo, habe schon überall im Internet geschaut, habe aber nichts wirkliches dazu gefunden!

Lass dich von einem Anwalt beraten.