,,anonym“ Paket erhalten?

1 Antwort

Gemäß Art. 15 Abs. 1 lit. g DSGVO besteht hier ein Auskunftsrecht deinerseits, woher Amazon deine Adressdaten hat. Dieses Recht könnte von § 34 BDSG eingeschränkt werden, das scheint hier aber auf den ersten Blick eher nicht der Fall zu sein.

Du kannst also eine Auskunftsanfrage an Amazon stellen, aber wenn die weiter blocken, hast du leider nicht viele Möglichkeiten. Alles was weiter führen würde, kostet Zeit und Nerven mit ungewissen Erfolgsaussichten. Musst du selbst wissen, ob es dir das wert ist. Wenn dein Ex ansonsten wirklich keinen Kontakt zu dir aufgenommen hat, handelt es sich auch nicht um einen Fall der Nachstellung, § 238 StGB. Eine Anzeige würde deshalb ins Leere laufen.

Schick das Paket einfach zurück, dann merkt auch der Absender einigermaßen zuverlässig, dass du kein Interesse hast.