Annahme Geburtsname bei Heirat

4 Antworten

Hallo,

das ist möglich ! Du kannst deinen Geburtsnamen bei einer Heirat behalten. Das habe ich auch gemacht! Ich habe aber den Namen meines Mannes noch hinten angestellt. In welcher Konstilation Du da machen willst , solltest Du dir vorab genau überlegen.

Frag wenn Du unsicher sein solltest  doch einfach beim Standesamt nach :-)) Anfragen werden auch telefonisch beantwortet.

GLG und einen schönen Tag , wünscht dir , clipmaus:-))

rieger35 
Fragesteller
 06.05.2015, 09:06

Musstest du dafür eine schriftliche Begründung abgeben?

Moin, 

in der Tat stehen Deine Chancen sehr gut, da Deine Mutter auch vom Stiefvater geschieden ist. Geh zum Amt und fordere ein Antrag zur Namensänderung. Im Antrag hast Du die Möglichkeit Dein Wunsch der Namensänderung zu begründen. Alles Negative was Dir zum Stiefvater einfällt kann zu Deinem Gunsten sein. In meinen Fall hab ich zusätzlich 2 Din-A4 Seiten geschrieben, da der Platz im Antrag nicht ausreichten. Es kommt gut wenn Du schreibst daß es gegen Deinen Willen war. In meinen Fall kam noch die Handgreiflichkeiten meines Stiefvaters dazu. Und daß ich mich mein Lebenlang nicht an den neuen Namen gewöhnen konnte. Ich schrieb Zitat, im Innern War ich immer ein "Müller" und habe schon seit meiner Kindheit den Wunsch mein Namen zurück zu bekommen. und hinzu kommt daß ich mit meiner Freundin heiraten und zusammen Kinder haben möchte und wir möchten daß unsere Kinder den Namen unserer Urväter tragen. (Natürlich hab ich bis Dato nie geheiratet, doch das Amt kann Dir nicht nachweisen was Du vor hast.)

Als der Antrag raus war, wollte das Standesamt noch schriftliche Stellungnahme von Mutter, Vater, Schwester und sogar wenn möglich vom Stiefvater. Sie sollten sich dazu äussern wie sie es sehen. Zum Glück steht meine Familie hinter mir und gab mir Rückendeckung.

Noch Fragen?

ach ja und der Preis richtet sich nach Deinen Verdienst.

Ich würde das so beim Amt erklären, denn eigentlich war ja keine Adoption vorgenommen worden. Wenn Du alle Kopien hast und das belegen kannst, denke ich, dass es klappen wird.

rieger35 
Fragesteller
 06.05.2015, 11:35

Vermutungen helfen leider nicht weiter. Es wäre schön, wenn hier jemand mit ähnlichem Fall von seinen Erfahrungen berichtet.

Ps.

im Gegensatz zu Dir wurde ich damals vom Stiefvater adoptiert, also wird es für Dich noch leichter sein.

Geb mal ein Statement ab wenn Du es durch hast!

good luck!

rieger35 
Fragesteller
 07.05.2015, 15:31

War heute beim Standesamt und dort wurde mir mitgeteilt, dass mein eigentlicher Geburtsname nicht mehr als solcher gilt. Geburtsname ist der den ich mit 6 Jahren bekommen habe. Dies nennt sich Einbennung des Namens.

Antrag auf Namensänderung kann ich stellen, aber Gründe die zu einer erfolgreichen Namensänderung führen könnten, wären ein anstößiger Name oder evtl. wenn körperliche Übergriffe oder Straftaten mit dem Namen verbunden werden. Aber das trifft auf mich alles nicht zu. Meine einzige Begründung ist, dass ich mit dem Namen und der Familie nichts verbinde. Und gern den Wunsch meiner Großeltern erfüllen möchte, deren Namen weiterzuführen.

vanka  07.05.2015, 16:32
@rieger35

Auf welcher Gemeinde hast Du denn angefragt? Neue Bundesländer?Die in den alten Bundesländern wissen es oft nicht, da das Vorgehen der Ämter in der DDR ohnehin fraglich war. Auf jeden Antrag ausfüllen! Die Tante hier vom StandesAmt kam mir auch gleich damit von wegen Namensänderung nur bei schwerwiegende Fälle usw. Alles quatsch. Du hast gar keinen Bezug zu Deinem jetzigen Nachnamen. Du bist quasi Deiner Identität beraubt. Und daß es bei mir auch geklappt hat ist ja Beweis genug. Also nicht beirren lassen! Du noch die erste Geburtsurkunde von Deiner Geburt? Die ist ziemlich wichtig.

vanka  07.05.2015, 16:35
@vanka

Ps. Ja nicht als Begründung angeben, weil Deine Großeltern es wünschen. Du musst es Dir wünschen, sonst wird es vom Amt falsch interpretiert