Adoption - was steht in der Geburtsurkunde?

5 Antworten

Es gibt zwei Urkunden: zum einen die Abstammungsurkunde, auf dieser steht der Name der Mutter, ggf. auch des Vaters... also die leiblichen Eltern/bzw. die leibliche Mutter...

Und nach der Adoption werden neue Urkunden ausgestellt. Diese heißen dann "Geburtsurkunde"... und beinhalten die Adoptiveltern, wobei nicht hervorgeht, dass es sich um eine Adoption handelt.

In der Regel müsste in der Geburtsurkunde der Name der leiblichen Mutter stehen, denn sie hat ja das Kind zur Welt gebracht. Auch dann, wenn das Kind gleich danach zur Adoption freigegeben wird. Dasselbe gilt auch für den Geburtsort, der bleibt ja immer gleich.

In der Geburtsurkunde stehen Dein Name und die Namen deiner jetzigen Eltern.Unter Anmerkung seht: "Von der Mutter angenommen an Kindes statt."

Wenn der Geburtsort bekannt ist, steht er in der Urkunde, bei Findelkindern nicht.

Die Adoptionseltern stehen als Eltern dirn. Und sicher auch der tatsächliche Geburtsort.

Kommt drauf an, wenn die Mutter bekannt ist, und auch später Kontakt zu dem Kind zulassen will, ist ihr Name hinterlegt. Das Kind, bzw. die Adoptiveltern haben aber vermutlich eine Adoptionsurkunde und keine Geburtsurkunde. Die meisten Mütter geben ihre Kinder ja "anonym" ab.

Tatsächlicher Geburtsort steh aber drin.

die wenigsten Mütter geben ihr Kind anonym ab! Es hat auch keinerlei Bedeutung, ob die leibliche Mutter irgendwann Kontakt haben möchte (das steht ihr bei einer Adoption rechtlich gesehen sowieso nicht zu).
Sehr wohl wird eine Geburtsurkunde nach der Adoption ausgestellt und zwar mit den Namen der Adoptiveltern, ohne dass hieraus hervorgehen würde, dass es sich um eine Adoption handelt....

@Weltenwandlerin

Das mit dem Verbot von Kontakt zum leiblichen Kind stimmt nicht immer. Wenn sie das Kind misshandelt hat, darf sie wirklich keinen Kontakt haben, aber es gibt ja noch andere Gründe, warum Kinder adoptiert werden. Ich kenne auch jemanden, der zur Adoption freigestellt wurde, weil die Mutter drogensüchtig war und sich nicht mehr um das Kind kümmern konnte. Dann darf sie es besuchen.