Geburtsname verschwindet bei Hochzeit?

9 Antworten

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Durch die Namenserteilung, welche deine Mutter und deren Ehemann (= dein Stiefvater), erstere als dein gesetzlicher Vertreter, veranlasst haben, wurde dein Geburtsname von A in B geändert. Die Bezeichnung "B geb. A" gibt es in diesem Falle nicht, ist absoluter Quatsch.

Eine Namenserteilung ist unwiderruflich, kann also nicht rückgängig gemacht werden. Ein Wiedererwerb des Familiennamens A wäre nur möglich im Wege einer behördlichen Namensänderung. Dazu müssen aber gewichtige Gründe vorgetragen werden; persönliche Gründe wie z. B. der Name gefällt mir nicht, ich will mit diesem Namen nichts mehr zu tun haben oder zu meinem Stiefvater habe ich keine Beziehung (mehr) sind für die Namensänderungsbehörde ohne Belang. Die Gründe müssen aus objektiver Sicht so gewaltig sein, dass sie schwerer wiegen als das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des bisherigen Namens.

Am besten und billigsten (sogar kostenlos) wirst du den Namen B los, wenn du heiratest und ihr beide dann seinen Geburtsnamen C zum Ehenamen bestimmt. Allerdings steht dann in deinem Ausweis "C geb. B".

Dann sollte A in Deiner Geburtsurkunde stehen und Du solltest das beim Bürgeramt beantragen.

Sollte das aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, werden die Dich schon informieren.

Schöne Hochzeit dann!

Dein Stiefvater hatte Dich adoptiert - ja das ist normal.

Wende Dich doch an Dein zuständiges Standesamt, ob eine Änderung möglich ist.

Mahia 
Fragesteller
 23.11.2017, 11:25

Ich wurde nicht adoptiert!

oppenriederhaus  23.11.2017, 11:26
@Mahia

dann wurde zumindest eine Namensänderung vorgenommen

Mahia 
Fragesteller
 23.11.2017, 11:29
@oppenriederhaus

Ja die Namensänderung wurde vorgenommen.

Mhm. Was genau steht auf deinem Personalausweis? Steht da B geborene A oder nur B? Wenn da nur B steht, müsstest du nachträglich deinen Namen ändern lassen. Das ist kostspielig und muss begründet werden, wenn es überhaupt möglich ist.

Mahia 
Fragesteller
 23.11.2017, 11:26

Es steht nur der Name B im Ausweis.

Lord2k14  23.11.2017, 11:28
@Mahia

Alles klar. Du müsstest vor der Hochzei noch deinen Namen ändern lassen in B geborene A. Das hätte man eigentlich damals schon machen sollen. Frage mal nach, ob das im gleichen Atemzug bei der Hochzeit gemacht werden kann. Hierfür benötigst du natürlich eine beglaubigte Abschrift deiner Geburtsurkunde wo der Name A drauf steht. Viel Erfolg

Warum hast du nicht gleich mal beim Bürgeramt (oder beim Standesamt) nachgefragt? Die kennen die Möglichkeiten sicher genau.