Namensänderung in der DDR bei neuer Heirat der Mutter?

3 Antworten

Eine Zustimmung deines leiblichen Vaters zur Änderung deines Nachnamens hätte auch in der DDR nichts an seiner Unterhaltsverpflichtung geändert. Nur durch Adoption wäre diese Verpflichtung entfallen. Dies ist jedoch nie passiert.

Ojeh, DDR-Recht in der Bundesrepublik!

Auf jeden Fall möchte ich Dich darin bestätigen, dass Du richtig liegst. In der DDR konnte ein Kind den Namen des "Stiefvaters" annehmen (die Mutter entschied zum Wohle des Kindes), obwohl der "Stiefvater" das Kind nicht adoptierte und noch nicht einmal der leibliche Vater seine Einwilligung geben musste.

Da ich nicht selbst betroffen bin und das auch nicht im Bekanntenkreis erlebt habe, kann ich Dir keine entsprechenden Ratschläge geben.

Frag vielleicht mal beim Standesamt Deines Geburtsortes nach! Ohne zusätzlichen Aufwand kommst Du da wahrscheinlich nicht raus. Vielleicht können Dir Deine Eltern mit einer eidesstattlichen Erklärung helfen:

P.S.: bist Du jetzt in Bayern?

DaDoe79 
Fragesteller
 25.09.2016, 18:16

Bayern?

BiggerMama  26.09.2016, 23:16
@DaDoe79

Naja, ich habe mal von einem Arbeitskollegen gehört, dass die in Bayern bei solchen Dingen besonders pickig sind. Das ist allerdingsschon Jahrzehnte her.

Amtsschimmel25  27.09.2016, 14:39

Hallo, ich muss zu deiner Aussage mal meinen Senf dazugeben.

In vielen Bereichen der öffentlichen Verwaltung spielt dass ehemalige DDR-Recht noch eine nicht zu unterschätzende Rolle.

Das, was du schreibst gab es nicht nur in der DDR, sondern gibt und gab es auch in der BRD bis heute. Es nennt sich heute "Einbenennung".

Der einzige gravierende Unterschied war, dass es in dem Teil Deutschlands in dem das BGB Gültigkeit hatte die elterliche Sorge für das Kind gab und in der DDR nach dem FamG dir sog. "Erziehungsberechtigten" Diese mussten nicht zwingend die Eltern sein. Daher gab es in der DDR die Situation, dass Kinder auch den Namen der Großeltern oder völlig fremder Personen, denen das "Erziehungsrecht" aus welchen Gründen auch immer zustand, erhalten konnten.

Mhm..

Mein Enkel nahm auch nur den Nachnamen seines Stiefvater an. Er wurde auch nicht adoptiert - mein Sohn (ist der leibliche Vater) zahlt weiterhin Unterhalt. Und das war erst vor einigen Jahren.

Vlt. solltest Du das mal mit einem Anwalt besprechen.

Ich denke nämlich, Du trägst den Namen zu Recht.