Anhörungsbogen von der Polizei , sollte ich den ausfüllen?

5 Antworten

Hast Du die Tat nicht begangen und für den Tatzeitpunkt ein nachprüfbares Alibi kannst Du das der Polizei mitteilen.

Beauftragst Du einen Anwalt mit der Wahrnehmung Deiner Interessen ist das grundsätzlich immer richtig,weil der durch Akteneinsicht feststellen kann, wie man zu dem Vorwurf gelangen konnte. Gelingt dann dem Anwalt die Verfahreinstellung zu bewirken,bleibst Du allerdings auf den Kosten erst einmal sitzen.

Escobar365 
Fragesteller
 28.04.2019, 11:29

Also ich war am Tatzeitpunkt in der Schule allerdings vor Schulbeginn (7:45 Uhr) das könnten z.B. meine Schulkameraden bezeugen. Würde das denn als Alibi reichen? Denn es gab keine Kameras oder sonstiges die das beweisen könnten.

Und wie meinst du das, dass ich auf den Kosten sitzen bleibe? Ich meine wenn mich der Anwalt freiredet dann brauch ich doch nicht dafür zu zahlen oder ?

Wenn du keine Schuld hast bzw. es einen Grund dafür gibt (Medizinischer Einsatz o.Ä.) würde ich mir einen Anwalt holen, andernfalls kann es Teuer werden wenn du nicht gestehst und eine Gerichtsverhandlung in die Wege leitest.

Grüße

nicht ausfüllen, nicht zurückschicken, ggf Anwalt nehmen erst kurz bevor es zu Gericht gehen sollte, es sei denn, Du bist beweisbar unschuldig

Escobar365 
Fragesteller
 28.04.2019, 11:14

Würd der Anwalt vom Staat bezahlt? Denn ein Anwalt ist sehr kostspielig und für etwas was ich nicht begangen habe möchte ich kein Geld ausgeben.

Grundsätzlich ist Kooperieren immer gut, das stimmt schon. Wir kennen nicht die genauen Umstände, aber mit Fahrerflucht ist nicht zu spaßen ...

Du solltest mit dem Anhörungsbogen schnell zu einem guten Anwalt für Verkehrsrecht gehen!

Escobar365 
Fragesteller
 28.04.2019, 11:12

Ja, habe ich mir auch überlegt. Jedoch ist das mit Kosten verbunden und ich möchte nicht für etwas zahlen was ich nicht begangen habe. Und so ein Anwalt ist halt leider sehr teuer.

Hast du die dir vorgeworfene Tat begangen?

Escobar365 
Fragesteller
 28.04.2019, 19:55

Nein

furbo  28.04.2019, 20:19
@Escobar365

Ok.

Du bist Beschuldigter in einem Strafverfahren. Du hast alle möglichen Rechte, auch das, zu lügen oder dich nicht zu äußern.

Fakt ist jedenfalls, dass man dir das rechtliche Gehör gewährt hat. Ohne dieses Gewähren wäre das Strafverfahren nicht durchführbar. Auch wenn du nichts aussagst, läuft nun das Strafverfahren weiter.

Was ich machen würde:

Die Polizei anschreiben und Akteneinsicht verlangen (geht auch ohne Anwalt, § 147 Abs. 4 StPO). Nach der Akteneinsicht zur Sache aussagen. Bei der Aussage die Wahrheit sagen. Zeugen benennen und evtl. weitere Beweiserhebungen verlangen.

Nicht auszusagen wäre auch möglich, aber nicht sinnvoll. Irgendeiner hat offenbar gegen dich ausgesagt. Diese Aussage steht erstmal. Sagst du nicht aus, bleibt diese Aussage als einziges Beweismittel bestehen. D.h. der StA dürfte gegen dich einen Strafbefehl beantragen. Den hättest du dann erstmal an der Backe.

Escobar365 
Fragesteller
 28.04.2019, 21:15
@furbo

Danke, eine super Antwort. Ich versuch es so umzusetzen wie du es beschrieben hast.