Schadensanzeige bekommen?


11.04.2020, 16:10

Fahrerflucht mit Sachschaden

10 Antworten

Was willst du erklärt haben?

Fahrerflucht wird einem nicht 'einfach so' vorgeworfen.

Und das ist ein Offizial-Delikt.

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Ein Offizialdelikt ist in Deutschland eine Straftat, die von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen (also selbsttätig) verfolgt wird. Dies betrifft in Deutschland alle Verbrechen sowie die meisten Vergehen.

Grundsätzlich hat die Staatsanwaltschaft nach § 160 StPO bei jeder Straftat, von der sie Kenntnis erlangt, die Pflicht, Ermittlungen einzuleiten. Nur, wenn dies das Strafgesetz ausdrücklich vorsieht, handelt es sich um ein sogenanntes Antragsdelikt, bei dem zur Strafverfolgung und Anklageerhebung stets (absolutes Antragsdelikt) oder im Normalfall (relatives Antragsdelikt) erst ein Strafantrag erforderlich ist. Letztere stellen eine Mischform zu den Offizialdelikten dar, da sie ausnahmsweise auch dann verfolgt werden können, wenn zwar kein Strafantrag vorliegt, die Staatsanwaltschaft jedoch ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung annimmt.

ano33 
Fragesteller
 11.04.2020, 16:23

Doch, unsere Autos haben sich berührt und daraufhin haben wir beide keinen Schaden feststellen können und uns gemeinsam dazu entschieden nicht die Polizei zu rufen. Daraufhin wurde mir vorgeworfen ich sei einfach abgehauen.

Pauli010  11.04.2020, 16:25
@ano33

Von wem?

Gab es Dritte, die einen Nachteil erlitten haben?

ano33 
Fragesteller
 11.04.2020, 16:26
@Pauli010

Er hatte einen Beifahrer und ich hab auf ein Foto dass ich gemacht habe, ein zeuge ausfindig machen können. Ka aber ob er mit denen unter einer decke steckt.

Pauli010  11.04.2020, 16:35
@ano33

Ja, da habt ihr was per Handschlag, mündlich ausgemacht.

Vielleicht hat er es sich danach anders überlegt, oder er ist nicht der Besitzer, oder man will dich reinlegen - oder die Polizei hat zugeschaut (unwahrscheinlich).

Ohne schriftlichen Beweis oder einen Zeugen auf deiner Seite hast du schlechte Karten.

Wenn du untadelig bist (Führungszeugnis), kannst du eine eidesstattliche Erklärung abgeben. Vielleicht wird was auf der anderen Seite aufgedeckt.

Ist der andere jedoch Beamter, so steht es wieder schlechter um deine Einzelaussage.

ano33 
Fragesteller
 11.04.2020, 16:36
@Pauli010

Ich habe Fotos gemacht, bevor ich gegangen bin. Das zeigt doch, dass Fahrerflucht garnicht stimmen kann.

Pauli010  11.04.2020, 16:42
@ano33

Das sieht schon besser aus. Also hast du mit dem Unfallgegner korrespondiert - so kann man davon ausgehen, dass Einvernehmen erzielt wurde.

Datenaustausch mit dem Unfallgegner ist kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

ano33 
Fragesteller
 11.04.2020, 16:44
@Pauli010

Ganz im Gegenteil als wir uns verabschiedet haben wollte er mir nichts geben, keine nr usw

Pauli010  11.04.2020, 16:50
@ano33

Naja, durchdenke die Fakten nochmal. Notfalls Anwalt deiner Versicherung.

Noch einmal zum Unfall - Du weißt also, das was passiert ist. Es ist natürlich "blöd", wenn der andere jetzt offensichtlich seine Meinung gändert hat.

Aber wichtig ist jetzt wirklich, das Du weiter keine Schuld zugibst und auch nicht andeutungsweise Schadensersatz anbietest. Und so musst Du es auch der Versicherung gegenüber machen! Der Versicherer wird mit seinen Anwälten die Schuldfrage klären und ggf. die Schadensersatzhöhe festlegen. Es kann natürlich sein, das die Versicherung dem Unfallgegener gegen über "großzügig" ist, sprich nicht erst lange diskutiert und streitet, sondern gleich ein Angebot macht. Die V. geht davon aus, dass im allgemeinem der Kunde eine schnelle und reibungslose Abwicklung will und anhand des Verhältnis Kosten-Aufwand zahlt er dann oft recht schnell.

Das macht sich dann natürlich in Deinem Versicherungsbeitrag in kommenden Jahr bemerkbar, daher bietet der V. Dir dann auch an, das Du den Schaden begleichst und nicht hochgestuft wirst. Im äusserstem Fall kannst Du natürlich die Schuld anzweifeln und gerichtlich dagegen vorgehen, aber da der Versicherer in Deinem Namen die Schuld ggf. schon anerkannt hat, müßtest Du auch gegen den V. vorgehen. Macht meistens keinen Sinn!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Pauli010  11.04.2020, 16:52

Das stimmt. Die Versicherung zahlt nicht, doch stuft zurück, weil 'da ein Vorgang war'.

Schit wäre jetzt, wenn der andere jetzt behaupten würde, er habe wahnsinnige Kopfschmerzen ...

ano33 
Fragesteller
 11.04.2020, 17:04
@Pauli010

da ist nichts passiert, aber man wird trotzdem zurückgestuft? Also kann man jemanden Einfach was vorwerfen und er wird zurückgestuft

Hi, das müsste ich genauer wissen.

Wer hat Dir Fahrerflucht vorgeworfen?

Welchen Schaden hast Du verursacht?

Der Geschädigte kann, ist ein Unfall von der Polizei aufgenommen worden(auch wenn DU nicht dabei warst) anhand des pol. Kennzeichen, das er offensichtlich aufgeschrieben hat, bei der Zentralstelle Deine Versicherung anfragen und dann bei Deienm Versicherer den Unfall bzw seinen Schadenanspruch anmelden.

Wichtig ist, das Du im Formular keinerlei Aussage zu Deiner Schuld machst, also auch nicht schreiben "es könnte sein, ich weiß nicht genau..." , denn dann hast Du keinen Versicherungsschutz mehr - die Versicherung zahlt zwar ggf, aber holt sich das Geld von Dir zurück. Wenn Du Deine Schuld zugibst, kann die Versicheurng ihrer ersten Aufgabe: Schadenansprüche an Dich, abzuwehren", nicht mehr nachkommen. Sprich auf jeden Fall mit Deinem Versicherungsmakler!!!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
ano33 
Fragesteller
 11.04.2020, 16:25

Sorry vertippt

Also, es kam zu einem Vorfall wo sich unsere Autos berührt haben, wir sind beide ausgestiegen und haben keinen Schaden gesehen. Wir haben uns gemeinsam dazu entschieden nicht die Polizei zu rufen.

Das habe ich der Polizei bereits vor einem Monat so schriftlich erklärt.

Mich wundert es das ich so einen Brief bekomme. Es steht doch polizeilich noch nichts fest.

Muss ich das ausfüllen? Es gibt ja kein schaden.

schleudermaxe  12.04.2020, 09:52
@ano33

Glaube auch ich nicht, Berührungen sind nun mal Berührungen, und dann gibt es auch etwas zu sehen. So hart ist kein Lack!

wattdennnu2  11.04.2020, 17:04
...keinerlei Aussage zu Deiner Schuld machst, also auch nicht schreiben "es könnte sein, ich weiß nicht genau..." , denn dann hast Du keinen Versicherungsschutz mehr -...

Könntest du bitte die Stellen(n) der AKB bzw. des VVG zitieren, auf die sich deine Aussage stützt?

Hallo,

Die Ermittlungen im Rahmen eines Strafverfahrens dauern üblicherweise mehrere Monate. Diese Zeit kann vergehen, bevor Sie von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht hören.

Ihrer Versicherung sollten Sie Schäden schnellstmöglich melden. Sie haben hier eine versicherungsrechtliche Obliegenheit. Melden Sie den Schaden nicht schnellstmöglich, können Sie Ihre Versicherungsansprüche verwirken. Sie sollten daher die Schadensanzeige so schnell wie möglich ausfüllen und an Ihre Versicherung zurückleiten. Dabei sollten Sie auch eine Abschrift Ihrer schriftlichen Stellungnahme an die Polizei und ggf. das polizeiliche Aktenzeichen beifügen.

Auf jeden Fall muss man dir mitteilen wann und wo genau du diesen Schaden angerichtet haben sollst. Vielleicht warst du zu diesem Zeitpunkt aber überhaupt nicht an dem Ort wo das passiert sein soll, und kannst das sogar nachweisen. (Zeugen).

Also erstmal schön ruhig Tee trinken und überlegen. Deiner Versicherung teilst du nur mit dass du du mit der Angelegenheit nichts zu tun hast und fertig. Die Versicherung wird dir helfen, auch mit einem Gutachter der den Schadenhergang usw. durchleuchtet, wenn es da Unstimmigkeiten gibt findet ers raus.

Diese Tour hat man mit meiner Enkelin auch versucht. Sie hatte aber einen Kassenbon von einem Laden der 2km vom angeblichen "Tatort" entfernt war.

Auch eine plötzliche Änderung der angeblichen Tatzeit seitens des "Gegners" hat diesem nicht weiter geholfen.

In diesem Sinne Frohe Ostern