Muss ich mich als Zeuge schriftlich äußern auf Anhörungsbogen?

9 Antworten

Na Grundsätzlich kannst du ja die Aussage Verweigern. Dann machst du kein Kreuz und schickst das Ding wieder zurück. Allerdings werden die dir dann weiter auf die Pelle rücken weil die Wissen wollen warum. Und je nachdem geht der ganze Spaß dann weiter. Und ob es eine Straftat oder nur eine Ordnungswidrigkeit ist hängt davon ab mit wie viel Promille Er oder Sie Erwischt worden ist.

Muss ich mich schriftlich äußern auf einem Anhörungsbogen der Polizei, wenn ich als Zeuge Angaben zu einer Trunkenheitsfahrt eines Beschuldigten machen soll?

Gegenüber der Polizei musst du keine Angaben machen. Die musst du nur auf Anordnung der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht machen...laut Gesetz.

Schriftlich musst du dich nie äußern. Du kannst verlangen, mündlich auszusagen und dann muss deine Aussage protokolliert werden.

Gegenüber der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht bist du laut Gesetz verpflichtet, als Zeuge auszusagen. Da steht aber erstmal nur auf dem Papier. Hast du keine Lust auszusagen, weils z.B. gegen einen Freund geht, gibts aber einige Möglichkeiten, sich zu drücken. Die übliche "Ausrede" ist es, sich nicht mehr erinnern zu können. Das Gegenteil kann dir niemand beweisen. Es gibt zwar laut Gesetz die Möglichkeit der Erzwingungshaft, die wird aber in der Regel nur bei schweren Straftaten angewendet.

Du musst nur Angaben zu deiner Person machen. Weiter hast du keine Aussagepflicht der Polizei gegenüber.

Wie ist das denn genau mit dem Aussageverweigerungsrecht?

@AlterHaudegen75

Ein Aussageverweigerungsrecht hast du bei festgelegten Verwandtschaftsverhältnissen. Aber das muss man hier gar nicht beanspruchen.

@wiki01

Danke für die Information.....

In § 163 Abs. 3 StPO ist die Pflicht für Zeugen festgelegt, bei der Polizei zu erscheinen und auszusagen, wenn die Vorladung auf Anordnung der Staatsanwaltschaft beruht. Also das Vorladungsschreiben sehr genau lesen bitte.

Es ist ja keine Vorladung!

@BBsea

Ja, aber ich denke es wird für einen solchen Fragebogen das selbe gelten.

Du muss aber nicht Aussagen wenn du dich selbst oder einen Verwandten belasten würdest.

Nein du musst gar nichts. Grundsätzlich kannst du die Aussage verweigern wenn du dich selbst oder einen Verwandten mit deiner Aussage belasten würdest.

und es kann auch strafvereitelung sein, wenn er einen täter deckt und nicht mit dem verwandt ist.