Fahrerflucht bei Delle in Autotür Kind

5 Antworten

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist eine vorsätzliche Straftat, man kann sie also nur wissentlich begehen. Bekommt man von einem Unfall / Schaden nichts mit dann ist dieser Tatvorwurf nicht haltbar.

Wenn nachgewiesen werden kann das der Schaden tatsächlich durch Euer Kind verursacht wurde dann ist das Ganze eine Sache für die Haftpflichtversicherung - aber nichts für den Staatsanwalt.

Es ist nicht ausschlaggebend, dass es euer Autolack ist - ausschlaggebend ist, ob die Stellen: eure Autotür - Delle des anderen Autos übereinstimmen. Und das beweist ein Gutachter.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

In dem Fall schon.

Ja, das kann als Fahrerflucht ausgelegt werden.

Nein, kann es nicht.

Entweder man bekommt einen Unfall mit oder nicht - und wenn nicht dann kann man sich auch nicht unerlaubt von einem Unfallort entfernen...

@Crack

Doch, ist mir selbst passiert.

Hab auch nichts mitbekommen. Da der Geschädigte aber die Polizei rief, galt das schon von Anfang an als Fahrerflucht (und das als Beifahrer!).

@Crack

Tja, ich habs aber anders erlebt.

Verfahren wurde eingestellt - ich muss aber das Schreiben jetzt nicht einscannen?

@beangato

Wenn das Verfahren eingestellt wurde dann macht man Dir diesen Vorwurf nicht, also hast Du es nur so erlebt wie es auch sein darf.

@Crack

Natürlich wurde mir der Vorwurf gemacht - oder was denkst Du, warum ich zur Vernehmung zur Polizei musste?

Aber bleib halt bei Deiner Meinung...

@beangato

Das ist doch nicht so schwer zu verstehen, oder?

Das Verfahren wurde eingestellt, also bist Du nicht wegen Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort verurteilt worden. Somit ist Deine Aussage: Da der Geschädigte aber die Polizei rief, galt das schon von Anfang an als Fahrerflucht falsch.

Man hat in dieser Richtung ermittelt, konnte Dir aber nichts nachweisen und hat eingestellt. Macht`s jetzt klick?

Ist ja schon mal genial, das der Nachbar es nicht für nötig hält, sich kurz nach der "Beobachtung des Unfalls" (er ist sich ja so sicher das es von ihrem Kind kommt) mit Euch in Verbindung zu setzen, um das erst einmal zu klären. Nee, da muss natürlich gleich die Polizei angefahren kommen.

Ein Beweis ist das in meinen Augen auch nicht. Schnell mal bissl Lack von Eurem Auto gekratzt...voila

Selbst eine mögliche Kostenübernahme seitens der Versicherung ist dem Herrn nicht in den Sinn gekommen. Also irgendwie stinkt die Geschichte... Im Nachhinein kann man vieles behaupten.