Äußerungsbogen Beschuldigter, was angeben?

3 Antworten

Ausfüllen musst du nur die Angaben zur Person, den Rest lässt du leer.

Wird hier bei dem Sachverhalt aber auch keine Auswirkungen haben, da der Verstoß gegen § 6 PflVG eindeutig und unwiderlegbar ist. Aufgrund der Schwere des hierfür vorgesehenen Strafmaßes rate ich *dringend* dazu, einen Anwalt zu mandatieren.

Das Strafmaß reicht nämlich von Freiheitsstrafe bis 6 Monaten oder Geldstrafe bis 180 TS bei Fahrlässigkeit bis zu 1 Jahr oder Geldstzrafe ohne definiertes Limit (Vorsatz). Wir bewegen uns hier nicht mehr im Ordnungswidrigkeitenbereich, sondern im Strafrecht. Das bedeutet auch satte 6 Punkte in Flensburg.

Crack  10.03.2021, 18:25
Wir bewegen uns hier nicht mehr im Ordnungswidrigkeitenbereich, sondern im Strafrecht. Das bedeutet auch satte 6 Punkte in Flensburg.

Dafür gibt es seit 2014 keine Punkte mehr.
Selbst wenn, seitdem werden für eine Tat max. 3 vergeben.

FordPrefect  10.03.2021, 18:49
@Crack

Stimmt. Hatte den alten Katalog erwischt. 😖

Du machst als Beschuldigter keine weiteren Angaben,....weiterhin

pblaw  10.03.2021, 17:43

Personalien ja

Mach im oberen Feld ein Kreuz, aus der Nummer kommst Du ohnehin nicht raus, den Rest lass offen.