Anhörungsbogen Verkehrsordnungswidrigkeit

13 Antworten

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Wenn das nur Falschparken oder Radar war, vergiss den Wisch. Ist ein Standardvordruck Zahlen und Schweigen. Der Verwaltungsaufwand wäre viel zu groß, wegen jeder kleinen OWi Anhörungsbögen auszuwerten und im Falle nicht zurückgesandter Bögen Auflagen zu verhängen und diese dann zu verwalten... Dafür ist kein Personal vorhanden.

Gruß

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RallyMelly 
Fragesteller
 30.11.2009, 11:41

Kennzeichenblitzer! Also am Besten nicht zurückschicken und abwarten?

DummerChef  30.11.2009, 15:25
@RallyMelly

Wenn das 10 under 20 km/h zu schnell waren... Ab dafür! Wenn das 220 duch die 80 Baustelle waren, dann wollen die dem Fahrer wohl mal in die Pupille schauen...

RallyMelly 
Fragesteller
 08.12.2009, 11:00
@DummerChef

oh Gott nein! Bin eine brave Autofahrerin :-)

sry, aber die meisten Antworten hier sind schon sehr unqualifiziert, daher:

Anhörungsbogen

Jedem Beschuldigten muss grundsätzlich vor Erlass eines Bußgeldbescheides die Möglichkeit gegeben werden, zum Vorwurf der Verkehrssünde Stellung zu nehmen. Dies erfolgt, wenn der Betroffene nicht am Tatort angehalten wurde, durch Übersendung eines Anhörungsbogens.

Ihre Rechte - Sie müssen Keine Angaben zur Sache machen. Den Anhörungsbogen nicht zurücksenden. Lediglich Angabe zu den Personalien machen (§ 111 OWiG). Und das nur, wenn die Personalien der Bußgeldbehörde nicht oder nur zum Teil bekannt sind. Es reichen der Vorname, der Familienname, ggf. Geburtsname, Geburtsort und Geburtsdatum sowie die Anschrift. Keine Angaben zum Beruf machen.

Weitere wichtige Tipps zum Anhörungsbogen: Die Verpflichtung zur Angabe der Personalien darf nicht einer Selbstbezichtigung gleichkommen. Eine im Anhörungsbogen vorgesehene Verknüpfung von Daten zur Person und Angaben zum Fahrzeugführer ist daher unzulässig. Anhörungsbögen sind durch entsprechende Aufdrucke oftmals als Eilsache bezeichnet. Es wird zur Rücksendung innerhalb von 8 Tagen aufgefordert. Auch wenn es die Behörde dringend macht. Es gibt keine Frist, deren Versäumnis zu Nachteilen führen könnte.

Einer Ladung der Polizei muss weder im Bußgeld- noch im Strafverfahren Folge geleistet werden. Nur einer richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Vorladung sowie der Ladung einer Bußgeldbehörde

müssen Sie Folge leisten. Zur Aussage sind Sie keinesfalls verpflichtet. Sie haben das Recht zu schweigen. Aus Ihrem Schweigen dürfen keinerlei nachteilige Schlüsse gezogen werden. Besonders aus dem Schweigen eines Halters darf nicht der Schluss gezogen werden, dass er der Fahrer gewesen sei.

RallyMelly:
Der Anruf war eine gute Idee, allerdings: Sollte es zu einem Bußgeldbescheid kommen, dann ist dieser auch mit Gebühren (5 % des Bußgeldes, jedoch mindestens 20 Euro und höchstens 7500 Euro) sowie Auslagen (3,50 Euro) verbunden, nachzulesen in § 107 OWiG.

du musst genau das machen, was drauf steht: persönliche angaben eintragen und zurücksenden. du musst auch niemanden anschmieren, aber rechne mit konsequenzen: fahrtenbuch führen und sonstige auflagen

weißt du das 100%ig mit den Mahnkosten, oder vermutest du es? Denn ich habe noch keinen Bußgeldbescheid und keine Zahlungsaufforderung erhalten - bin also nicht im Zahlungsverzug etc. es geht nur um den Anhörungsbogen!

Manne67  30.11.2009, 12:00

Ich musste selbst einmal Mahnkosten zahlen. Ist aber schon ne Weile her (waren noch DM) und war keine Absicht (habe vergessen das blöde Ding zurückzuschicken). Damals waren es wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung 3 Punkte. Was ich aber nicht ganz verstehe ist Dein Problem. Warum willst Du den Bogen nicht zurückschicken?

JotEs  08.12.2009, 10:54
@Manne67

Manne67,
das waren ganz sicher keine Mahnkosten, sondern die ganz normale Gebühren und Auslagen, die im Bußgeldverfahren im Falle des Erlasses eines Bußgeldbescheides entstehen.