Was passiert wenn ich mit der Verwarnung nicht einverstanden bin?

16 Antworten

Es handelt sich hier um ein Verwanungsgeldverfahren (ist bei einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit bis max. 35 Euro so vorgesehen). Es gibt weder Punkte in Flensburg noch Verwaltungsgebühren. Du musst aber damit einverstanden sein. Gemäß § 56 Ordnungswidrigkeitengesetz ist diese Verwarnung aber nur wirksam, wenn das Verwarnungsgeld innerhalb einer Woche vollständig bezahlt bzw. überwiesen wird.

Bist du nicht damit einverstanden, kommt ein Bußgeldverfahren (vgl. § 107 OWiG). Das hat zur Folge, dass Verwaltungsgebühren hinzukommen. Ein Bußgeldverfahren gibt es auch immer bei bedeutenden Ordnungswidrigkeiten, also ab 40 Euro Bußgeld (dann meistens auch Punkte) aufwärts. Die Verwaltungsgebühren betragen in der Regel zwischen 20,00 und 25,00 Euro.

Wenn Widerspruch eingelegt wird, werden die Polizeibeamten nochmals dazu gehört. Du kannst davon ausgehen, dass es dann zu einem Gerichtstermin kommen wird. Ich würde mir den Ärger und Aufwand sparen und bezahlen. Außer du warst wirklich angeschnallt und pochst auf dein Recht. Aber auch dann heißt es immer: Recht haben heißt nicht immer Recht bekommen. Ist leider so.... ;)

Wenn Du das mit etwas anderem als einer Zahlung zurückschickst, wird ein Verfahren eingeleitet. Du darfst dann noch Deine Meinung vortragen und wenn Du damit nicht einverstanden bist, geht die Sache vor Gericht.

Sollte nach dem Anhörungsbogen irgendwann entscheiden werden, dass Du doch schuld bist, dann kommen noch Gebühren hinzu.

Dann bekommst Du eine Anzeige und dann entscheidet ein Gericht.

Dann kommen noch weitere Gebühren dazu.

Nicht anschnallen kostet aber nur 20 €.

Bezahl die 30 euro und gut ist sonst wirds am ende noch teuerer davon hast du nichts kannst es sowieso nicht beweisen das du angeschnallt warst

Nun CrazyZukunft,

... Du kannst die Dir zustehenden Rechte eines Betroffenen im Ordnungswidrigkeitenverfahren immer und jederzeit wahrnehmen. Diese Rechte stehen auf dem Dir zugestellten Verwarnungsgeldschreiben. Auf diesem Schreiben steht auch der weitere Verfahrensweg im Falle, wenn Du bezahlst, oder im Falle, wenn Du nicht bezahlst.

Du kannst Dir natürlich auch ein wenig Zeit verschaffen, den Anhörungsbogen mit Deinen persönlichen Daten ausfüllen, und im Textfeld des Sachverhaltes angeben, dass Du - vor einer Äußerung zum Sachverhalt - in dieser Verfahrenssache zuerst mit einem Rechtsanwalt sprechen wirst.

Beim Rechtsanwalt hast Du die Möglichkeit für ein Beratungsgespräch (kostet nicht die Welt und ist billiger, als die Mandantschaftsübernahme), und Du kannst mit dieser Beratung Deine Chancen in Deiner Verfahrenssache rechtlich prüfen lassen. Dem Rat des Rechtsanwaltes kannst Du dann folgen oder nicht.

Es ist ganz alleine Deine "CrazyZukunft", ob Du nur die 30 Euro bezahlst und "gut ist" denkst und Dich ab sofort vertrauensvoll bei der Autofahrt im angelegten Sicherheitsgurt zurücklehnst, oder ob Du Dich gegen die persönlich empfundene staatliche Ungerechtigkeit zur Wehr setzt, und hierbei eine neue, vielleicht auch kostspielige Lebenserfahrung machst.

Diese Entscheidung kannst nur Du alleine für Dich treffen. Keine, auch hier gemachte Empfehlung kannst Du später dafür zur Rechenschaft ziehen.

IdS

MrDirekt