Anhängerführerschein selbst bezahlen für den Arbeitgeber?
Hallo zussammen! Ich habe da ne Frage. Vor circa einem Jahr habe ich den Arbeitgeber gewechselt. Der neue Chef sagte mir, es müsste der Anhängerführerschein, Klasse BE, "gemacht" werden, und er würde besagtes in den Arbeitsvertrag mit hinein nehmen. Okay. Vertrag unterschrieben. Über Kosten oder ähnliches fällt kein Wort, lediglich "...der AN hat innerhalb von 6 Monaten nach Übergang in ein festes Arbeitsverhältnis, die Führerscheinklasse "BE" vorzuweisen". Jetzt fragte er mich, was denn mit dem Führerschein sei..."kostet nicht die Welt..." und "...Sie können ihn auch privat nutzen..." (ohne Hänger, geschweige denn einer Anhängerkupplung, klar..), "ich kann Ihnen nur ein Darlehen anbieten, welches Sie mir mit Zinsen! zurückzahlen..."
Ist das alles überhaupt rechtens...und der Vertrag überhaupt gültig? Es waren ja nichtmals Einstellungsvoraussetzungen, und es wird dort schon Jahre gemacht. Über schnelle Antworten wäre ich sehr dankbar! mfG. Neo
2 Antworten
Du hast ihn vorzuweisen heisst, dass gemaess der von Dir unterschriebenen Klausel Du Dich verpflichtet hast, diesen Fuehrerschein zu machen und nachzuweisen. Sprich auf DEINE Kosten.
Wenn der Fuehrerschein fuer den Job notwendig war und er Dir eben mit dieser 6 Monatsregel entgegen kam, warum sollte das dann nicht gueltig sein? Du hast es doch unterschrieben!
Das sehe ich auch so. Arbeitsrechtlich ist die Vereinbarung nicht zu beanstanden und somit gültig. Wir sprechen über einen Betrag von ca. 250,- bis 300,- Euro (bei nicht mehr als den erforderlichen Pflichtfahrstunden). Das sollte der Arbeitsplatz wert sein!
Wird die Forderung nicht erfüllt, könnte der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag wegen Nichterfüllung anfechten...
Das ist allgemein üblich, dass der AN die geforderten Führerschein selbst bezahlt. Die Vereinbarung ist ziemlich eindeutig. Und meiner Meinung nach ist der Hängerschein sehr wohl Einstellungsvorraussetzung, sonst würde es nicht im Arbeitsvertrag stehen.