Angaben zum abgebrochenen Studium bei neuer Einschreibung

1 Antwort

nein, dabei gibt es keine Probleme. Du brauchst nur die Exmatrikulationsbescheinigung, auf der der Grund deiner Exmatrikulation ersichtlich ist (Hochschulwechsel o.ä.). Ein Notenspiegel und Studien- u. Prüfungsordnung wird nur benötigt, wenn du bereits erbrachte Prüfungsleistungen anrechnen lassen willst. Die gibts bei Dir nicht, also ist das hinfällig.

burleson 
Fragesteller
 07.08.2014, 13:07

Okay, vielen Dank für die Antwort. Es steht halt nur in den Einschreibungsunterlagen der neuen Uni, dass ich das einreichen soll, deswegen bin ich unsicher. Einfach erstmal nicht schicken, und wenn sie es anfordern, die Übersicht schicken auf der steht, dass ich ganze 0 Credits erworben habe?! :D

GuteFrage140130  07.08.2014, 13:33
@burleson

Na, wenn du so eine Übersicht hast, kannst Du die ja gleich mitschicken. Das wird alle Fragen erledigen.