Hat ein Scheinstudium im 2.Semester Auswirkungen auf das Kindergeld?

3 Antworten

Laut der "Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem EStG" gilt folgendes:

(9) 1Die Hochschulausbildung beginnt mit offiziellem Beginn des Semesters. 2Sie endet regelmäßig mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses...
(11) 1Wird das Studium abgebrochen, gilt die Ausbildung mit Ablauf des Monats als beendet, in dem die Abbruchentscheidung von dem Studierenden tatsächlich vollzogen wird, spätestens jedoch mit Ablauf des Monats, in dem die Exmatrikulation erfolgt. 2Diese ist durch eine Exmatrikulationsbescheinigung nachzuweisen.

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche

Hallo Schlenki,

natürlich erschleichst du dir hier Leistungen und die könnten zurückgefordert werden.

Aber deine Vorgehensweise wird sicher klappen.

Viel Erfolg!

Karliemeinname

So lange Du immatrikuliert bist, bekommt der Berechtigte für Dich das Kindergeld. Unabhängig von Deiner Absicht oder vom Studienerfolg.