Unterhalt bei dritten Studium?
Hallo zusammen,
meine Freundin (20) fängt hat nun ihr drittes Studium an. Die Fachrichtung (Musik) war und ist immer dieselbe nur der Studiengang unterschied sich.
Beim ersten Studium ( 1 Semester studiert) wohnte sie noch bei den Eltern und hat somit nicht explizit „Unterhalt“ bekommen.
Im Zweitstudium hat sie Unterhalt bekommen (2 Semester studiert), da Eltern essen und Miete bezahlt haben.
nun im dritten Semester zahlen Eltern nur noch Kindergeld und berufen sich darauf nicht mehr Unterhaltspflichtig zu sein ?
kann das sein ?
3 Antworten
Ja, das kann sein...
Ein Fehlversuch müssen die Eltern hinnehmen. Aber dann ist auch Schluss. Oder wenn das Erststudium z.B. erst nach 4 Semestern abgebrochen wird sind die Eltern in der Regel raus.
Erfolgt der Studienwechsel oder ein Studienabbruch aber erst in der zweite Hälfte des Studiums ohne Einverständnis der Eltern, dann haben die Eltern ihre Ausbildungsverpflichtung erfüllt, womit der Unterhaltsanspruch entfällt.
Und selbstverständlich hat die Freundin auch beim ersten Versuch Unterhalt bekommen: Naturalunterhalt.
Die Freundin ist nicht BAföG berechtigt? Denn ansonsten wäre BAföG ohnehin vorrangig zu beantragen.
Sie kann natürlich auch versuchen ihre Eltern auf Unterhalt zu verklagen. Ausgang: ungewiss.
da sie bereits zweimal abgebrochen hat, ist es korrekt und die eltern sind raus. sie muss sich nun selbst kümmern und arbeiten gehen um ihren 3. versuch zu finanzieren.
Ja klar, ist auch richtig so. Deine Freundin ist extrem verwöhnt. Die Meisten dieser Erde bekommen nicht Mal ein Studium bezahlt.
Wäre ich ihre Eltern, würde ich eh sagen, Schluss, du ziehst es eh nicht durch. Musik ist zudem eher ein Hobby. Zu 90% Brotlos. Als 3. Studium, vergiss es.
Da hast du recht 😅👍