Unterhaltspflicht nach 2.abgebrochenen Studium?

4 Antworten

Wenn insgesamt nur 1 Jahr "vergeudet" wurden, sollte die Unterhaltspflicht noch nicht verwirkt sein, es sollte von der Seit also kein Problem sein.

Nein wenig chance. Man muss ja auch mal wissen was man will . Bei Ausbildung wird ein Wechsel geduldet. So seh ich das Studium genau so. Man kann nicht anfangen und immer aufhören.

nein das kannst du vergessen.

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Warum solltest es beim 3ten Mal anders sein?