altes Bauernhaus voller Gerümpel, wer trägt die Kosten?
Habe ein altes Bauernhaus mit Grundstück erworben. Die Verkäuferin ist die Enkelin des Verstorbenen. Das Haus ist voller Gerümpel vom DG über das OG und im EG. Im EG wohnte bis Montag dieser Woche noch die Mutter des Verstorbenen. Die ist nun ausgezogen und jetzt findet sich dort reichlich Müll und unbrauchbarer Kram. Dort sind diverser Müll wie auch Sperrmüll, diverse alte Kühlschränke, Waschmaschinen, Sofa`s und Schränke, alte Teppiche, Flaschen, Bretter usw. zu beräumen und zur Deponie zu transportieren.
Im Notarvertrag wurden das Grundstück und Gebäude verkauft, nicht jedoch der Inhalt. Wer trägt die Kosten für die Beseitigung vom Müll.
6 Antworten
Setze der Verkäuferin einen Termin, das Anwesen besenrein zu übergeben.
Habe der Vorbsitzerin Kosten benannt, welche sie nun zu tragen einverstanden ist.
Ich kenne es so:
- Ohne explizite Erwähnung verleibt das Mobile Eigentum des Verkäufers (wenn der Porsche noch in der Garage steht, gehört er leider nicht automatisch Euch).
- Angemessene Frist gegenüber Verkäufer zur Ausräumung/Beseitigung setzen.
- Anschließend Ersatzvornahme ankündigen, selbst entsorgen lassen (leider Vorkasse) und Geld beim Verkäufer holen.
Mal schauen, was die Juristen gleich sagen ...
Eigene Erfahrung:
Unter "Gerümpel und Unrat" fanden wir schon in diversen alten Häusern wertvolle Antiquitäten
Sind die Sachen explizit beim Kauf ausgeschlossen wurden ? Wenn nicht, trägst du die Kosten. Oder du einigst dich mit dem Vorbesitzer und teilt euch die Kosten.
wenn im Kaufvertrag kein Inventar erwähnt wurde, ist für die Beseitigung der Eigentümer verantwortlich.
Das müsste im Kaufvertrag stehen. Mit oder ohne Inventar. Steht da nix, hast du wohl alles gekauft.
Mit Glück ist da noch was wertvolles dabei, das sich zu Geld machen lässt.
Gerümel und Unrat entsprechen nicht einem Porsche in der Garage, welcher nciht ausdrücklich mitverkauft wurde! Da gibt es schon kleine Unterscheidungen!!